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Wie läuft die Liquidation einer GmbH ab? Welche Phasen gibt es?
Anmeldung der Liquidation der GmbH im Handelsregister
Mit dem Auflösungsbeschluss werden auch die Liquidatoren der GmbH beauftragt, so dass jederzeit, auch in der Liquidation, die Handlungsfähigkeit der GmbH gewährleistet ist.
Ab dem Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses trägt die GmbH den Zusatz i.L. in der Firma und der Liquidator muss die Liquidation der GmbH beim Handelsregister anmelden (§ 65 GmbHG)
(2) Die Auflösung ist von den Liquidatoren in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Durch die Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, sich bei derselben zu melden.
Neben der Anmeldung beim Handelsregister hat der Liquidator auch die Auflösung der Gesellschaft bekanntzumachen. Zeitlich gesehen ist der Liquidator nicht eingeschränkt.
Bekanntgabe der Auflösung der GmbH im Bundesanzeiger
Die Bekanntgabe der Auflösung, verbunden mit dem Gläubigeraufruf, ist im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. (§ 12 GmbHG) Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger reicht aus um den Lauf des Sperrjahrs in Gang zu setzen. Sofern in der Satzung vermerkt ist, dass über die Veröffentlichung im Bundesanzeiger hinaus die Liquidation bzw. Auflösung noch in weiteren Blättern erfolgen muss, beginnt das Sperrjahr mit der letzten der Veröffentlichungen.
Für bekannte Gläubiger bedarf es neben dem allgemeinen Gläubigeraufruf keiner weiteren Aufforderung, da diese durch § 73 GmbHG geschützt sind.
(3) Liquidatoren, welche diesen Vorschriften zuwiderhandeln, sind zum Ersatz der verteilten Beträge solidarisch verpflichtet. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 43 Abs. 3 und 4 entsprechende Anwendung.
Die Bekanntmachung der Liquiditation durch den Liquidator im Bundesanzeiger muss
- Bezeichnung der aufgelösten GmbH (Firma und Ort)
- Mitteilung der Auflösung
- Aufforderungen an die Gläubiger sich bei der Gesellschaft zu melden
enthalten.
Vor Ablauf des Sperrjahrs darf das Vermögen der GmbH nicht verteilt werden. Eine Ausnahme golt, wenn die GmbH wegen Vermögenslosigkeit ohne Liquidation gelöscht wird. Der Liquidator muss hierbei in öffentlich beglaubigter Form versichern, dass verteilbares Vermögen nicht mehr vorhanden ist.
Abwicklung der Geschäfte der GmbH
Nach Beginn des Liquidationszeitraums muss mit der Abwicklung der laufenden Geschäfte begonnen werden. Idealerweise werden langfristige Verträge gekündigt oder auf Dritte übertragen, die Schulden müssen getilgt und Forderungen eingezogen werden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen der GmbH wird regelmässig veräußert, alternativ können die Aktivwerte von den Gesellschaftern zum Marktpreis übernommen werden. Hierbei ist die Voraussetzung, dass das Vermögen ausreicht um die Verbindlichkeiten vollständig zu tilgen.
Die Vermögensgegenstände müssen durch die Liquidatoren eingezogen werden (§ 70 GmbHG)
Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen derselben einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen; sie haben die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Jonas ist geschäftsführender Gesellschafter der accura audit GmbH am Standort ist Frankfurt.
Er bietet insbesondere Leistungen im Bereich Jahresabschlussprüfung und Abschlusserstellung von mittelständischen Unternehmen in jeglichen Rechtsformen an.
Daneben berät und unterstützt er gemeinsam mit einem Expertennetzwerk aus Rechtsanwälten und Einkaufsberatern Beteiligungsgesellschaften, die eine financial und tax due-diligence benötigen.
Gerne steht er für Rückfragen zu dem Beitrag zur Verfügung.