Wirtschaftsprüfer Horizon 2020 – Certificate on the financial statement

Horizon 2020 ist ein wesentliches Element als EU Projekt zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraums, in welchem sich Wissen EU-weit frei bewegen können soll. Damit trägt das Rahmenprogramm Horizon 2020 zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie mit ihrer Leitinitiative Innovationsunion sowie zur Umsetzung weiterer Strategien der Europäischen Union bei. Ziel dieser Strategien durch die Vergabe von Fördermittel sind mehr Wachstum und Arbeitsplätze.

Die Struktur des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, Horizont 2020, gliedert sich in folgende drei Schwerpunkte:

Der erste Teil von Horizon 2020 besteht vorrangig aus Fördermitteln zur  wissenschaftsgetriebener grundlagenorientierter Forschung, sowohl für Einzelforschende als auch für Verbünde.

Der zweite Schwerpunkt von Horizon 2020 richtet sich mit Fördermitteln gezielt an die industrielle Forschung. Die Industrie und speziell die Kleinen und Mittleren Unternehmen, also klassischer deutscher Mittelstand, sind bedeutende Treiber für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Auch in Europa stehen wir vor gesellschaftlichen Herausforderungen: Eine saubere, bezahlbare Energieversorgung, die Überfischung der Meere oder seltene Krankheiten gehen uns alle an – und können gemeinsam besser angegangen werden. Deshalb arbeiten die Forscherinnen und Forscher in der EU und der Welt durch Horizont 2020 enger zusammen an Lösungsansätzen für grosse Herausforderungen.

Die Rolle des Wirtschaftsprüfers bei Horizon 2020

Die Prüfbescheinigungen des Wirtschaftsprüfers bei EU Projekten (auch Bescheinigung über die Kostenaufstellung genannt) dienen dazu, die korrekte Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten im Projekt nachzuweisen. Jeder Zuwendungsempfänger hat eine vom Wirtschaftsprüfer erstellte Prüfbescheinigung mit dem abschließenden Finanzbericht am Ende des Projekts zu erstellen, falls er eine Fördersumme von mindestens EUR 325.000  erreicht. Ausschlaggebend für diese Summe sind hierbei die vom einzelnen Zuwendungsempfänger kumulativ in den Finanzberichten geltend gemachten direkten Kosten, wobei diese im Wesentlichen aus Personalkosten bestehen. Der von der Kommission ausgezahlte Betrag der Vorfinanzierung und die Summe der indirekten Kosten sowie weitere Pauschalkosten (flat-rates) bleiben hierbei unberücksichtigt.

Die Form der Prüfbescheinigungen des Wirtschaftsprüfers ist in Annex V der Finanzhilfevereinbarung („grant agreement“) geregelt. Neben der Leistungsbeschreibung, die z.B. Gegenstand und Grund des Auftrags verifiziert, sind dort auch die vom Wirtschaftsprüfer vorzunehmenden Prüfungshandlungen beschrieben.

Kosten der Prüfbescheinigung

Die Kosten des Wirtschaftsprüfers für die Erstellung einer Prüfbescheinigung sind in Horizont 2020 erstattungsfähig. Bei der Budgetkalkulation sollte jeder Zuwendungsempfänger diese Kosten einplanen, es sei denn er bleibt mit seiner Fördersumme unter EUR 325.000 . Prüfbescheinigungen fallen in Horizont 2020 unter die Kostenkategorie „andere Güter und Dienstleistungen“ („other goods and services“).