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Der Jahresabschluss – Bestandteile und Aufgaben

Die Geschäftsführung einer GmbH bzw. der Vorstand einer Aktiengesellschaft sind nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und ErtragsIage vermittelt. Der Jahresabschluss hat dabei sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Ferner ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Zudem ist je nach Größenklasse ein Lagebericht aufzustellen.

Der Anhang hat die Aufgabe, zusammen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Damit dient der Anhang im besonderen Maße der Informationsvermittlung. Maßstab ist dabei die in § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB niedergelegte Generalnorm.

Folgende Aufgaben soll ein Anhang erfüllen:

  • Ergänzungsfunktion: Die Erläuterungsfunktion wird insbesondere durch die Ergänzungsfunktion verstärkt, die sich – im Gegensatz zur Erläuterungsfunktion – auf Informationen erstreckt, die weder in Bilanz noch in Gewinn- und Verlustrechnung (bzw. bei nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel) gegeben werden.
  • Korrekturfunktion: Sofern Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in besonderen Fällen nicht in der Lage sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, sind im Anhang gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Angaben zu machen, um in der Gesamtheit des Jahresabschlusses die Anforderung der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB zu erfüllen.
  • Entlastungsfunktion: Zwecks übersichtlicher Gestaltung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung können Angaben auch im Anhang gegeben werden. Die Gleichstellung des Anhangs mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses erlaubt es, ohne Informationsverlust Angaben in den Anhang zu übernehmen, die sonst in einem der beiden anderen Rechnungslegungsinstrumente zu machen wären; diese Teile des Jahresabschlusses werden dadurch entlastet.
  • Erläuterungsfunktion: Hierzu zählen alle diejenigen Informationen des Anhangs, welche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungsposten kommentieren oder interpretieren. Neben Einzelangaben zu den in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung offenlegungspflichtigen Posten zählen hierzu u. a. die Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), oder die Angabe und Begründung von Methodenänderungen (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Der Lagebericht hat die Aufgabe, den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Analog hierzu hat der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Der Lagebericht dient insbesondere folgendennZwecken:

  • Informationsfunktion (insbesondere über zukünftige Ereignisse sowie Risikoberichterstattung):
  • sachliche Informationsergänzung (über nicht bilanzierungsfähige Vermögenswerte, Forschungsbericht und Risikobericht) und
  • zeitliche Ergänzungsfunktion (Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres),
  • Rechenschaftslegung (fast identische Formulierung mit der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Unsere Aufgaben als Wirtschaftsprüfer bei der Jahresabschlussprüfung Ihres Jahresabschlusses

Wir als beauftragter Wirtschaftsprüfer prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden, ob die quantitative (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und qualitative (Lagebericht) Berichterstattung frei von wesentlichen Fehlern sind und insoweit der von Ihnen aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. In unsere Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen.

Unsere Prüfungshandlungen müssen so angelegt sein, dass sich Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, von uns erkannt werden (vgl. § 317 HGB). Ferner prüfen wir, inwieweit die gesetzlichen Vertreter ein funktionierendes Risikomanagementsystem eingerichtet haben und angemessen über die Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung berichten.

Aus der Darstellung der Verantwortlichkeiten wird deutlich, dass die Jahresabschlusserstellung und die Jahresabschlussprüfung weit mehr sind als das Sammeln und Prüfen einzelner Belege. Vielmehr geht es um eine ganzheitliche Betrachtung des Unternehmens; das heißt: wie sieht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus, wie steht es im Markt, welche Entwicklungen
zeichnen sich ab und welche konkreten Risiken existieren? Im Zuge dieser Analyse sind wir verpflichtet Prüfungshandlungen vorzunehmen, die darauf abzielen herauszufinden, ob Fraud-Risiken bestehen und wie die gesetzlichen Vertreter bzw. die Überwachungsorgane damit umgehen.

Unsere Prüfungshandlungen betreffen das Geschäftsmodell des Unternehmens und seine wesentlichen Geschäftsprozesse mit Blick auf den Beschaffungs-, Absatz-, Personal- und Finanz-/ Kapitalmarkt. Ferner prüfen wir, inwieweit die Beurteilungen der Geschäftsführung zur Stellung des Unternehmens im Markt bzw. in der Branche angemessen sind.

Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage des international führenden geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatzes. Das Konzept des geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatzes leitet sich direkt aus der zentralen Prüfungsanforderung für uns Wirtschaftsprüfer ab, eine auf das gesamte Unternehmen abzielende Prüfung durchzuführen. Der risikoorientierte Prüfungsansatz baut auf einem
Mix unterschiedlicher Prüfungsmethoden auf, die nicht nur die Vollständigkeit der Prüfung gewährleisten, sondern auch eine sehr wirtschaftliche Durchführung der Prüfung ermöglichen, d. h. die Prüfungszeit minimieren.

Von zentraler Bedeutung für die Intensität späterer Belegprüfungen ist die Beurteilung des Internen Überwachungssystem (auch Internes Kontrollsystem – IKS – genannt), das (operative) Controlling und das Frühwarnsystem (strategisches Controlling).

Im Bereich Rechnungslegung / Buchhaltung prüfen wir die Finanzbuchhaltung, inklusive der relevanten Nebenbuchhaltungen, sowie die Bereiche Informationstechnologie und Beteiligungen.

ln diesem einleitenden Schritt erfolgt eine Risikobeurteilung der Geschäftstätigkeit sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes des Unternehmens.
Diese Risikobeurteilung bezieht sich auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Branchenrisiken und die unternehmensspezifischen Risiken. Darüber hinaus werden die Risiken aus Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, aus Bestandsgefährdung und Entwicklungsbeeinträchtigung sowie aus Beziehungen zu nahestehenden Personen beurteilt.

ln einer vorläufigen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS), werden die Aspekte „Kontrollumfeld”, „Risikobeurteilungen”, „Kontrollaktivitäten”, „Information und Kommunikation” sowie die „Überwachung des internen Kontrollsystems” untersucht und beurteilt, ob das Unternehmen durch die Einrichtung eines wirksamen Risikomanagementsystems in
der Lage ist, Risiken rechtzeitig zu erkennen und geeignete Abwehrmaßnahmen zu ergreifen.

Zur Umsetzung unserer Prüfungsstrategie erstellen wir ein dezidiertes Prüfungsprogramm, das einen ordnungsgemäßen und effizienten Prüfungsablauf in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht gewährleistet. Hierbei legen wir die Aufteilung der Prüfungsgebiete auf die Mitarbeiter sowie die erforderlichen Bearbeitungszeiten fest; unter Berücksichtigung der Qualifikation der
Mitarbeiter sowie der Komplexität der Prüffelder.

Unser Prüfungsprozess hat eine klare Struktur, die von einem zielgerichteten Dialog mit Ihnen geprägt sein wird. Wesentliche Strukturelemente unseres Prüfungsprozesses sind die Untergliederung der Prüfung in eine Vor- und in eine Hauptprüfung sowie die vorbereitenden bzw. auf die Kommunikation der Ergebnisse der jeweiligen Prüfungen ausgerichteten
gemeinsamen Besprechungen.
Dazu gehören die „Kick-Off-Besprechung”, das „Hauptprüfungsauftaktgespräch” sowie die Besprechung über die Ergebnisse der Hauptprüfung, die Schlussbesprechung und die Präsentation der Ergebnisse in den Gremien wie Gesellschafterversammlung und Aufsichts- oder Verwaltungsrat.

Wirtschaftsprüfer in Frankfurt am Main

Die Stadt Frankfurt am Main ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort, nicht nur für regionale Betriebe, sondern für Konzerne aus der ganzen Welt.
Faktoren, die dazu beitragen sind der Flughafen Frankfurt, der zu den größten in Europa zählt, außerdem der wichtige Börsenplatz sowie die gute Eingliederung in das Rhein-Main-Gebiet, wodurch eine breite Masse an Arbeitskräften und Konsumenten zur Verfügung steht.
Wie sehr Frankfurt von Arbeitskräften aus dem Umland abhängig ist und diese wiederum von der Metropole am Main, zeigt das Verhältnis zwischen ca. 660.000 Einwohnern und rund 600.000 Arbeitsplätzen. Zu diesem Verhältnis trägt auch der Flughafen bei, der die größte Arbeitsstätte in Deutschland ist.

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Michael Jonas unterstützt Sie tatkräftig mit seiner Expertise bei der erfolgreichen Durchführung einer Jahresabschlussprüfung.