Welche Fördermittel stehen einem Unternehmen zur Verfügung?

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Fördermittel als Grundlage für Existenzgründung und Wachstum

Eine Existenzgründung bzw. eine Investition in einem wachsenden Unternehmen bilden die Grundlage für Grundlage für wirtschaftliches Wachstum, Vielfältigkeit und Forschung sowie Beschäftigung. Doch hierbei stellen sich für start-ups und mittelständische Unternehmen einige Fragen, insbesondere die Frage der Finanzierung. Wie erhalte ich die für meine Investition und Situation geeigneten finanziellen Mittel, insbesondere Fördermittel? Wie plane ich eine solche Investition und wie wird diese idealerweise finanziert?

Hierbei ist natürlich der innovative Unternehme deutlich im Vorteil, der sich im Vorhinein über Förderprogramme von Bund und Ländern intensiv informiert, Hindernisse zu überwinden und Erfolg versprechenden Vorhaben zur Umsetzung zu verhelfen. Insbesondere öffentliche Finanzierungshilfen, aber auch Beratungsangebote spielen dabei eine zentrale Rolle.

Warum hat man beim Erhalt von Fördermitteln einige Vorteile?

Die Vorteile, die zunächst hervorstechen sind insbesondere bei Unternehmensgründung Darlehen oder Zuschüsse und dadurch ohne ausreichende Eigenkapitalmittel die Möglichkeit langfristig und günstig zu finanzieren. Bürgschaften ergänzen bankübliche Sicherheiten und ermöglichen so die Aufnahme von Darlehen.

Jedoch, nach einem ersten Blick auf die Fördermittel, erkennt der interessierte und gut beratene Unternehmer, dass Kapital aus Nachrangdarlehen in der Bilanz wie Eigenkapital gewertet. Das vergrößert die Kreditwürdigkeit und erweitert damit den unternehmerischen Spielraum. Eine höhere Kreditwürdigkeit führt bei weiteren Krediten zu einem geringeren Zins.

Nicht nur obige Finanzierungsbedingungen durch Fördermittel sind wachstumsfördernd. Durch Gründungsförderungen, die mit der Vergabe von Fördermitteln einhergehen, ist durch die Erstellung und Präsentation eines professionellen Businessplans das Vorhaben auf deutlich stabileren Füßen und wird auf Machbarkeit geprüft.

Welche Fördermittel stehen grundsätzlich den Unternehmen zur Verfügung?

Bund und Länder bieten, unter anderem aus Mitteln der EU – unterschiedliche Förderinstrumente zur Unterstützung von Existenzgründern und mittelständischen Unternehmen an.

Was ist ein Zuschuss?

Zuschüsse kommen bei Gründungs- und Wachstumsvorhaben in klar definierten Bereichen zum Einsatz. Staatliche Zuschüsse sind

  • der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit,
  • das EXIST-Gründerstipendium für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder
  • die Förderung von Unternehmensberatungen bzw. Coachingmaßnahmen.

Investitionszuschüsse werden insbesondere in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gewährt und sind an besondere Voraussetzungen – vor allem die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen – gebunden.

Welche Darlehensförderungen stehen als Fördermittel bereit?

Darlehen stellen das klassische Instrument zur Förderung von Investitionsvorhaben dar und sind die Basis eines tollen Projekts.
Vorteile von Förderdarlehen sind gegenüber dem Marktzinsniveau günstigere und über lange Zeiträume feste Zinssätze, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre.

Neben Finanzierungen von langfristigen Investitionen können ebenso Betriebsmittel mitfinanziert werden (ERP-Gründerkredit – StartGeld/Universell, KfW-Unternehmerkredit, ausgewählte Landesprogramme).

Förderdarlehen werden stets über die Hausbank des Antragstellers beantragt und ausgereicht (Hausbankverfahren). Haftungsfreistellungen können dazu beitragen, das Risiko der Hausbank zu reduzieren und damit die Bereitschaft zur Durchleitung von Förderdarlehen erhöhen.

Welche Funktion haben hierbei Nachrangdarlehen?

Nachrangdarlehen stellen eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital dar (Mezzanine-Kapital).
Der Darlehensgeber tritt im Rang hinter die Forderungen der übrigen Fremdkapitalgeber zurück.

Nachrangdarlehen besitzen damit eine eigenkapitalähnliche Funktion, es müssen in der Regel keine Sicherheiten gestellt werden. Damit verbessert sich die Bonität des Fördernehmers und erleichtert ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.

Was ist in dem Zusammenhang eine Bürgschaft?

Bürgschaften ergänzen bankübliche Sicherheiten und ermöglichen so auch bei wachstumsstarken Gesellschaften ohne hohes Eigenkapital (u.a. start-ups) die Aufnahme von Fremdkapital. Abgesichert werden sowohl Förderdarlehen als auch Hausbankdarlehen. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich.

Eine zentrale Rolle für die Bereitstellung von Bürgschaften spielen die Bürgschaftsbanken als regionale Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in den Bundesländern.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es durch eine Beteiligung an Ihrem Unternehmen?

Beteiligungen kommen bei technologieorientierten Gründungsvorhaben, aber auch bei mittelständischen Innovations- und Wachstumsvorhaben mit größerem Kapitalbedarf zum Einsatz. So übernehmen die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) – wettbewerbsneutrale stille Beteiligungen zur Verbesserung der Haftkapitalbasis von Existenzgründern und bestehenden Unternehmen, wenn das zu finanzierende Vorhaben tragfähig ist. Hinzu kommt bspw. die Förderung durch den High-Tech Gründerfonds.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmer bei der Fördermittelvergabe mitbringen?

Die Bewilligung von Fördermitteln ist stets an konkrete Voraussetzungen gebunden. Diese hat den Grund, dass ausschließlich förderwürdige Vorhaben unterstützt und Mitnahmeeffekte vermieden werden. Mitfinanziert werden grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für finanzielle Verpflichtungen, die vor Antragstellung eingegangen werden (zum Beispiel Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge), gibt es grundsätzlich keine Förderung.

Die Förderung stellt stets eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Es erfolgt also in aller Regel keine Vollfinanzierung des Vorhabens, eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers wird vorausgesetzt. Dies schließt jedoch nicht aus, dass mit Hilfe bestimmter Förderdarlehen bis zu 100% des Investitionsbedarfs finanziert werden können (z.B. ERP-Gründerkredit – StartGeld/Universell, KfW-Unternehmerkredit).

Die öffentliche Förderung soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen. Daher müssen in vielen Förderprogrammen die Antragsteller der so genannten KMU-Definition der Europäischen Union entsprechen (als KMU gelten demnach Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro). Darüber hinaus werden fachliche und kaufmännische Fähigkeiten und Kenntnisse der Antragsteller hinterfragt. Ein wichtiges Kriterium, insbesondere im Rahmen regionaler Förderprogramme, stellt auch die Zahl der mit dem Investitionsvorhaben neu zu schaffenden und zu sichernden Arbeitsplätze dar. Da die Voraussetzungen je nach Zweck des Förderprogramms variieren können, sollten Interessierte sich rechtzeitig vor Antragstellung gründlich informieren und beraten lassen.

Im Jahr 2015 wurden in Deutschland nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn rund 388.000 Existenzen gegründet. Hinter dieser Zahl verbirgt sich ein breites Spektrum von Gründungsarten und -situationen, die jeweils mit spezifischen Herausforderungen verbunden sind.

Gefördert werden grundsätzlich alle Arten von Gründungen – sei es die Errichtung, der Erwerb oder die Übernahme eines Unternehmens. Auch die tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen wird unterstützt. Nebenerwerbsgründungen können gefördert werden, wenn sie mittelfristig auf einen Haupterwerb abzielen. Auch wiederholte Gründungen ( sog. „2. Chance“) sind förderfähig, sofern keine Verbindlichkeiten aus der ersten Gründung mehr bestehen und ein überzeugender Geschäftsplan vorgelegt wird.

Welche Fördermittel stehen von Seiten des Staates für Existenzgründer zur Verfügung?

  • Für Kleinst- und Kleingründungen gibt es besondere Förderangebote, u.a. der ERP-Gründerkredit – StartGeld für Investitionsvorhaben bis 100.000 Euro, Darlehen der Landesförderbanken oder Kleinstkredite von Microlending-Initiativen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mikrofinanz Instituts (DMI).
  • Größere und damit kapitalintensivere Gründungsvorhaben können u.a. über Nachrangdarlehen aus dem ERP-Kapital für Gründung sowie Darlehen aus dem ERP-Gründerkredit – Universell finanziert werden.
  • Ausfallbürgschaften bis zu einer Höhe von 1,25 Mio. Euro werden von den Bürgschaftsbanken in den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Verbürgt werden bis zu 80% des zu besichernden Kreditbedarfs. Die Programmvariante „Bürgschaft ohne Bank“ ermöglicht es Interessenten, Anträge direkt bei der Bürgschaftsbank zu stellen. Die Zusage der Bürgschaftsbank erleichtert die anschließenden Verhandlungen mit der Hausbank.
  • Für technologieintensive Gründungen, die in der Regel mit einem besonders hohen Kapitaleinsatz und beträchtlichen Risiken verbunden sind, stehen Beteiligungsprogramme zur Verfügung. So stellt der Bund Wagniskapital für Gründungen bzw. junge Unternehmen im Rahmen des High-Tech-Gründerfonds, des Co-Investitionsfonds Coparion und des ERP/EIF-Dachfonds (für Investitionen in Venture Capital-Fonds) zur Verfügung.
  • Existenzgründungen aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen werden im Rahmen der Programmfamilie EXIST durch Gründerstipendien sowie bei technisch besonders anspruchsvollen Gründungsvorhaben durch Zuschüsse (EXIST-Forschungstransfer) unterstützt.

Welche Möglichkeiten erhalten wachstumsstarke Unternehmen?

Ziel der Förderung ist es, dass wirtschaftlich sinnvolle und Erfolg versprechende Vorhaben nicht an der Finanzierung scheitern. Mitfinanziert werden u.a.

  • Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Einrichtungen,
  • Grundstücke und Gebäude,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen,
  • immaterielle Investitionen,
  • Beratungsleistungen und Maßnahmen zur Markterschließung,
  • Betriebsmittel (in ausgewählten Förderprogrammen).

Je nach Unternehmensstandort finden sich verschiedene staatliche Programme

  • Investitionszuschüsse: In den regionalen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können Investitionsvorhaben durch Zuschüsse gefördert werden.
    Die GRW-Förderung erfolgt flächendeckend in den neuen Ländern und Berlin sowie in ausgewählten strukturschwachen Regionen in den alten Ländern. Voraussetzung für die Förderung ist insbesondere die Schaffung und Sicherung zusätzlicher dauerhafter Arbeitsplätze.
  • Das ERP-Regionalförderprogramm dient kleinen und mittleren Unternehmen, die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind, zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in den deutschen Regionalfördergebieten durch zinsgünstige Darlehen.
  • Der KfW-Unternehmerkredit bildet das Basisprogramm der KfW zur Investitionsfinanzierung. Gefördert werden Investitionen sowie Betriebsmittel von mittelständischen Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Es besteht ein spezielles KMU-Fenster mit besonders günstigen Zinskonditionen.
  • Mit dem ERP-Kapital für Gründung und der ERP-Mezzanine für Innovation werden aus dem ERP-Sondervermögen eigenkapitalähnliche Mittel für Investitions- und Innovationsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen zur Verfügung gestellt.
  • Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit dient der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln etablierter innovativer Unternehmen.
  • Beteiligungsfinanzierung: Das ERP-Beteiligungsprogramm dient in erster Linie der Versorgung des „kleineren“ Mittelstandes mit Beteiligungen bis grundsätzlich 1,25 Mio. Euro.

Die Förderbanken der Länder unterstützen Investitionsvorhaben von mittelständischen Unternehmen durch eigene Darlehensprogramme, die in erheblichem Umfang durch die KfW refinanziert werden. Die enge Zusammenarbeit ermöglicht es den Landesförderinstituten in vielen Fällen, die Konditionen des Unternehmerkredits im Rahmen von Landesprogrammen weiter zu verbilligen.

Die Bürgschaftsbanken in den Ländern stellen als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft Ausfallbürgschaften bis zu einer Höhe von 1,25 Mio. Euro zur Verfügung. Abgesichert werden bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Bei größeren Vorhaben können Landes- bzw. parallele Bundes-/Landesbürgschaften weiterhelfen.

Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) in den Ländern bieten Existenzgründern und bestehenden Unternehmen Beteiligungskapital für Gründungs-, Wachstums- und Innovationsvorhaben an.

Gibt es geförderte Gründungsberatungen?

Unternehmen, die sich von externen Fachleuten informieren und beraten lassen, können erfolgreicher am Markt agieren. Gravierende Informationsdefizite sind nicht selten eine der Ursachen für das Scheitern von Unternehmen oder Investitionsvorhaben.

Im Bereich der Gründungsförderung werden sowohl Beratungen in der Vorgründungs- als auch in der Festigungsphase unterstützt.

Das BAFA fördert im Rahmen des Programms zur „Förderung unternehmerischen Know-howsallgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen sowie spezielle Beratungen zum Ausgleich struktureller Ungleichheiten in den ersten zwei Jahren der Start- bzw. Festigungsphase eines Unternehmens.

Im Rahmen der Förderung unternehmerischen Know-hows von KMU können bestehende Unternehmen und Freiberufler ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) einen Zuschuss für Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erhalten.

Darüber hinaus fördert der Bund Unternehmenssicherungsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der KMU wiederherzustellen und Entlassungen vorzubeugen. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Unternehmensalter.

Rechtzeitige qualifizierte Beratung stellt daher für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer eine wichtige Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg dar.

Wie sieht ein Antragsverfahren für Fördermittel aus?

Was gilt für Darlehen als Fördermittel?

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank des Antragstellers (Hausbankverfahren). Sie entscheidet über die Kreditbewilligung und leitet den Antrag an die Förderbank weiter. Entscheidend ist also eine sorgfältige Vorbereitung auf das Bankgespräch und die überzeugende Präsentation des Vorhabens. Nur dann wird die Hausbank die Antragstellung unterstützen. Wichtig ist zudem: Anträge müssen stets vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung bei Bürgschaften und Zuschussprogrammen?

Bei Bürgschaften erfolgt die Antragstellung in der Regel ebenfalls über die Hausbank bzw. in entsprechenden Fällen auch über eine Bausparkasse, Versicherung oder Leasinggesellschaft.

Bei Zuschussprogrammen erfolgt die Antragstellung über die Bewilligungsbehörden oder beauftragte Projektträger. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie jeweils in den Programmbeschreibungen der Förderdatenbank.

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Beratung und Fördermittelprüfung bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.