Was versteht man unter Fraud, welche Verantwortung treffen Unternehmensleitung und Abschlussprüfer?

Inhalt

Fraud umfasst vorsätzliche Handlungen von Unternehmensleitung, Angestellten oder Dritten, mit dem Ziel, ungerechtfertigte und gesetzeswidrige Vorteile durch Täuschung zu erlangen, wobei hieraus stets wesentliche falsche Angaben in der Rechnungslegung resultieren.

Welche Kategorien für fraud gibt es in einer Abschlussprüfung?

Es werden hierbei zwei Kategorien unterschieden:

  • Manipulationen der Rechnungslegung (fraudulent financial reporting) und
  • Vermögensschädigungen (misappropriation of assets).

Manipulationen der Rechnungslegung umfassen bewusst falsche wesentliche Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht zur Täuschung von Abschlussadressaten.

Vermögensschädigungen beinhalten alle widerrechtlichen Handlungen, die auf eine Aneignung oder Verminderung von Vermögen oder Erhöhung von Verpflichtungen der Gesellschaft ausgerichtet sind, insbesondere Unterschlagungen und Diebstahl.

Dagegen zählen Vermögensschädigungen, die zutreffend in den Rechnungslegung abgebildet sind, zu den sonstigen Gesetzesverstössen.

Kategorien der bewussten Normenverstöße

Neben den Manipulationen der Rechnungslegung und den Vermögensschädigungen existieren bei den bewussten Normenverstößen noch zwei weitere Kategorien. Diese werden danach unterschieden, ob wesentliche falsche Angaben in der Rechnungslegung vorliegen oder nicht. Wenn wesentliche Angaben in der Rechnungslegung fehlerhaft sind, handelt es sich um Gesetzesverstösse. Sollten keine wesentlichen falschen Angaben in der Rechnungslegung resultieren, liegen sonstige Gesetzesverstösse vor.

Was ist ein Verstoß im Rahmen einer Abschlussprüfung?

Als Gesetzesverstoß wird die beabsichtigte Missachtung von Nicht-Rechnungslegungsnormen, einschließlich Gesellschaftsvertrag oder Satzung, bezeichnet, die keine Vermögensschädigung ist und zu wesentlichen falschen Angaben in der Rechnungslegung führt.

Manipulationen der Rechnungslegung, Vermögensschädigungen und Gesetzesverstöße werden unter dem Begriff Verstöße i.e.S. zusammengefasst. Es handelt sich hierbei stets um eine vorsätzliche Übertretung von Normen, die mit wesentlichen fehlerhaften Angaben einhergeben.

Dagegen stellen sonstige Gesetzesverstösse beabsichtigte oder auch unbeabsichtigte Handlungen oder Unterlassungen dar, die gegen Nicht-Rechnungslegungsnormen, einschließlich Gesellschaftsvertrag oder Satzung, verstossen, aber nicht zu wesentlichen falschen Angaben in der Rechnungslegung führen. Da es sich nicht um Falschdarstellungen handelt, fallen sie nicht unter die Kategorie der Verstösse.

Was sind Unrichtigkeiten im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung?

Als Unrichtigkeiten (error) werden wesentliche falsche Angaben im Abschluss oder Lagebericht einschließlich weggelassener Informationen bezeichnet, die unbeabsichtigt sind.

Alle betrachteten Begriffe werden unter dem Terminus Unrichtigkeiten zusammengefasst. Darunter fallen demnach Unrichtigkeiten, Verstösse i.e.S. und sonstige Gesetzesverstösse, wobei die Verstösse i.e.S. in die Untergruppen Manipulationen der Rechnungslegung, Vermögensschädigungen und Gesetzesverstösse eingeteilt werden.

Welche Verantwortung tragen Unternehmensleitung, Aufsichtsgremien und Wirtschaftsprüfer?

Verantwortung der Unternehmensleitung

Die Unternehmensleitung trägt die Hauptverantwortung für die Vermeidung und Aufdeckung von Unregelmässigkeiten. Die trifft entsprechende organisatorische Maßnahmen, insbesondere soll ein internes Kontrollsystem eingerichtet und betrieben werden.

Desweiteren muss sichergestellt sein, dass die Geschäfte in Übereinstimmung mit den relevanten Vorschriften geführt werden. Es soll eine Kultur der Ehrlichkeit geschaffen, spezielle Verhaltensregeln können eingeführt werden.

Verantwortung der Aufsichtsgremien

Die Aufsichtsgremien sind für die Unternehmensüberwachung zuständig. Sie haben insbesondere die Unternehmensleitung zu kontrollieren sowie die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zu überprüfen. Weiterhin hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht kritisch zu überprüfen.

Was ist die Verantwortung des Abschlussprüfers?

Was sind die Grundsätze für das Prüfungsurteil?

Der Abschlussprüfer hat seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Normen, einschließlich Gesellschaftsvertrag oder Satzung, die sich auf die Darstellung des sich ergebenden Bildes der VFE Lage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.

Das Prüfungsurteil ist grundsätzlich mit hinreichender Prüfungssicherheit abzugeben. Dies impliziert, dass eine in der Öffentlichkeit oftmals absolute Prüfungssicherheit nicht erreicht wird. Deshalb begründet die nachträgliche Aufdeckung von Unregelmässigkeiten für sich kein Fehlverhalten des Prüfers, da stets ein unvermeidbares Restrisiko besteht, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden. Dies gilt insbesondere für Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen, die mit Verstrickung der Unternehmensleitung verschleiert werden.

Die Prüfung ist mit der berufsüblichen kritischen Grundhaltung zu planen und durchzuführen, damit Sachverhalte, die das Risiko wesentlicher falscher Angaben im Abschluss erhöhen, erkannt und Nachweise entsprechend gewürdigt werden. Es ist jedoch keine Unterschlagungsprüfung, bei der gezielt Vermögensschädigungen aufgedeckt werden sollen, vorzunehmen.  Daher ist keine Vorgehensweise unter Einsatz kriminalistischer Prüfungshandlungen erforderlich. Der Prüfer kann grundsätzlich von der Echtheit der Unterlagen ausgehen, solange keine gegenteiligen Nachweise bestehen.

Welche Prüfungshandlungen kann der Abschlussprüfer durchführen?

Bei der Planung der Abschlussprüfung muss der Prüfer das Risiko wesentlicher falscher Aussagen im Abschluss aufgrund von Unrichtigkeiten und Verstößen vorläufig beurteilen und mit dem Prüfungsteam diskutieren.

Zunächst ist auf Basis des Verständnisses des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes des Unternehmens, insbesondere auch der internen Kontrollen, gewinnen, um die Risiken wesentlicher Falschdarstellungen aufgrund von Fraud einschätzen zu können.

Dazu sind folgende Prüfungshandlungen durchzuführen:

  • Befragung der Unternehmensleitung zu Beginn der Prüfung nach fraudulenten Handlungen und der Einschätzung des Risikos
  • Befragung der internen Revision sowie weitere Angestellte nach Fraud, insb. management fraud
  • analytische Prüfungshandlungen für die Aufdeckung ungewöhnlicher Relationen
  • Datenanalyse zur Häufigkeitsverteilung von gewissen Zahlenfolgen (Benford’sches Gesetz)
  • Analyse der Anstellungsverträge der Geschäftsführer oder des Vorstands auf bestimmte ergebnisabhängige Vergütungen

Umfang und Intensität der Einzelfallprüfungen müssen so ausgerichtet werden, dass wesentliche Fehler aufgrund von Unrichtigkeiten und Verstößen mit hinreichender Prüfungssicherheit erkannt werden.

Was sind die Maßnahmen bei Vermutung oder Aufdeckung von Unregelmässigkeiten (fraud)?

Nach Feststellung der Risiken wesentlicher Falschdarstellungen aufgrund von fraud hat der Abschlussprüfer entsprechende Konsequenzen für das weitere Prüfungsvorgehen zu ziehen.

Insbesondere in Bereichen von Schätzwerten (estimates) sind Prüfungshandlungen zu intensivieren, ggf. sollten bei sensiblen Prüfungsfeldern Unterschlagungs- oder IT Spezialisten hinzugezogen werden.

Das Risiko von management fraud ist besonders hoch, da die Nähe zur Buchhaltung und auch der Nutzen deutlich höher sind als bei nicht leitenden Angestellten.

Maßnahmen bei Aufdeckung von Fraud durch den Wirtschaftsprüfer

Erkennt der Prüfer wesentliche falsche Angaben, so muss er deren Ursachen herausfinden und Auswirkungen beurteilen sowie einschätzen, ob es sich um eine Unrichtigkeit, Manipulation der Rechnungslegung, Vermögensschädigung oder einen Gesetzesverstoß handelt. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei einer falschen Darstellung um ein isoliertes Ereignis handelt, sondern muss mögliche Konsequenzen für andere Gebiete der Abschlussprüfung berücksichtigen.

Bei aufgedeckten oder vermuteten Unregelmässigkeiten muss der Prüfer beurteilen, welche Ebene der Unternehmensleitung informieren.
Verstösse sind unabhängig von ihren Auswirkungen auf den Abschluss mitzuteilen.

Das Aufsichtsrat ist jedenfalls dann zu kontaktieren, wenn nicht korrigierte falsche Angaben vorliegen, die für die Überwachung von Bedeutung sind.

Auswirkungen auf den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk

Der Abschlussprüfer hat eine schriftliche Erklärung einzuholen, dass alle der Unternehmensleitung bekannten oder von ihr vermuteten Gesetzesverstösse, die für den Abschluss von Bedeutung sind, mitgeteilt wurden. Im Prüfungsbericht ist „über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstösse“ zu berichten. Wenn Unrichtigkeiten oder Verstösse zu wesentlichen nicht korrigierten falschen Angaben führen oder vom Prüfer nicht hinreichend aufgeklärt werden, ist der Bestätigungsvermerk einzuschränken oder zu versagen.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund kommt insbesondere bei wesentlichen betrügerischen Handlungen in Frage. Nach Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht hat der Prüfer seinem Nachfolger Auskünfte über prüfungsrelevante Aspekte zu geben.

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier als auch Frau Jung aus Berlin-Mitte sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps liegt ein großer Erfahrungsschatz der beiden Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets bundesweit durch.