Ein internes Kontrollsystem setzt sich zum einen aus den internen Kontrollen (technische Einrichtung und Prinzipien sowie einer internen Revision zusammen. Die interne Revision ist hierbei zuständig für die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des internen Kontrollsystems.
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich verpflichtet bspw. den Vorstand und die Geschäftsführung der Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und bestimmte GmbHs dazu , ein ganzheitliches Überwachungs- und Kontrollsystem einzurichten. Ziel ist dabei das frühzeitige Erkennen von Risiken und Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, sowie die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher und ethischer Richtlinien i. S. einer guten Corporate Governance.
Mit der Einrichtung eines IKS einher geht meist die Optimierung der Effizienz aller unternehmerischen Vorgänge und damit das Erreichen strategischer und operativer Ziele unterstützt werden.
Im Falle einer Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht haften die verantwortlichen Organe für den entstandenen Schaden gegenüber der Gesellschaft.