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Welche Größenklassen und Größenkriterien gibt es im HGB?

Das Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet in § 267 HGB kleine, große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) kam im Jahres 2012 die Begrifflichkeit Kleinstkapitalgesellschaft hinzu.

Die Bewertung und Einteilung einer Gesellschaft erfolgt auf Basis der Größen Umsatzerlöse, Bilanzsumme und Mitarbeiteranzahl.
Sofern Unternehmen zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht überschreiten finden Sie sich in der jeweiligen Klasse wieder.

Folgende Größenklassen finden sich in § 267, 267a HGB sowie im § 1 PublG:

Beispiel:
Ein Unternehmen hat folgende Merkmale

Wie zu sehen ist, ist nur eins der Merkmale an zwei Stichtagen überschritten, so dass die Rechtswirkung die ist, dass eine kleine Kapitalgesellschaft vorliegt.

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