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Woraus besteht ein Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch?
Ein Jahresabschluss besteht lt. § 242 HGB grundsätzlich aus einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV).
Für Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften mit ausschließlich einer Kapitalgesellschaft als Vollhafter (sogenannte KapCo-Gesellschaften) wird diese Definition gem. § 264 Abs. 1 HGB um den Anhang erweitert.
Sofern die Gesellschaft mittelgroß im Sinne des § 267 HGB ist, muss Sie zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht aufstellen. Dieser stellt keinen Teil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein technisch gesehen zusätzliches Informationsmedium.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen zusätzlich eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erstellen.
Was versteht man hierbei unter einer Bilanz?
Die Bilanz, in diesem Fall die Jahresbilanz, ist gem.§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen. Das Geschäftsjahr darf den Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Geschäftsjahre mit einem geringeren Zeitraum (Rumpfgeschäftsjahr) sind in dem ersten Geschäftsjahr nach Gründung, bei einer Unternehmensveräußerung oder -insolvenz oder bei einer Umstellung auf einen anderen regelmäßigen Abschlussstichtag möglich.
Bei der Aufstellung sind alle Geschäftsvorfälle zu berücksichtigen, die bis zum Bilanzstichtag stattgefunden haben. Die Bilanz stellt als Teil des Jahreabschlusses eine zeitpunktbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag dar. Für
die Bewertung sind die Verhältnisse am Abschlussstichtag maßgeblich. Die Berücksichtigung der Geschäftsvorfälle bis zum Abschlussstichtag wird als Stichtagsprinzip bezeichnet
Was versteht man unter einer Gewinn- und Verlustrechnung?
Als weiterer Teil des Jahresabschlusses ist zum Schluss des Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Die GuV wird in § 242 Abs.2 HGB als Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres definiert. Sie stellt somit ein zeitraumbezogenes Informationsinstrument dar.
Im Gegensatz zur Bilanz, welche den Status zum Abschlussstichtag abbildet, enthält die GuV die Erträge und Aufwendungen, die seit dem
letzten Abschlussstichtag zu verzeichnen waren.
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