Welche Funktion hat ein Anhang und wie ist dieser aufgebaut? (inkl. BilRUG Musteranhang)

Inhalt

Welche Unternehmen müssen einen Jahresabschluss aufstellen?

Grundsätzlich haben alle Kapitalgesellschaften (und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften) neben der Bilanz und der GuV einen Anhang aufzustellen, der mit diesen eine Einheit bildet. Hiervon sind Kleinstkapitalgesellschaften ausgeschlossen, die auf die Aufstellung verzichten können.

Darüber hinaus haben dem Publizitätsgesetz unterliegende Unternehmen, ausgenommen der nicht kapitalmarktorientierten Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute, einen Anhang aufzustellen.

Was sind Zweck und Funktionen eines Anhangs bei einem Jahresabschluss?

Der Anhang hat nach § 264 Abs. 2 HGB  – wie auch die Bilanz und GuV – ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Damit dient der Anhang insbesondere der Informationsvermittlung in Ergänzung zu den Angaben in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Im Einzelnen hat er folgende Funktionen zu erfüllen:

Erläuterungsfunktion des Anhangs

Der Anhang hat die in der Bilanz und GuV-Rechnung dargestellten Informationen zu kommentieren und zu interpretieren.

Ergänzungsfunktion des Anhangs

Der Anhang hat über die bereits in der Bilanz und GuV-Rechnung enthaltenen Informationen hinaus zusätzliche Informationen bereitzustellen, um damit die Einordnung der im Jahresabschluss insgesamt gegebenen Informationen zu erleichtern.

Korrekturfunktion des Anhangs

Gelingt es ausnahmsweise („in besonderen Fällen“) nicht, dass die Bilanz, GuV-Rechnung sowie die im HGB explizit aufgeführten Pflichtangaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, sind nach § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Angaben im Anhang zu machen. Damit kann der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB für den Jahresabschluss entsprochen werden.

Entlastungsfunktion des Anhangs

Um die Bilanz und GuV-Rechnung übersichtlicher und damit klarer zu gestalten, können Informationen aus diesen Abschlussinstrumenten in den Anhang verlagert werden. Eine solche Verlagerung ist möglich, da Bilanz, GuV-Rechnung und Anhang als Einheit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln haben.

Aufstellungsgrundsätze

Folgende Grundsätze müssen im Anhang beachtet werden:

  • Ergänzende Angaben über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft
  • Erläuterungsfunktion der wirtschaftlichen Lage,
  • Mindestumfang im HGB vorgeschrieben,
  • Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Form des Anhangs, soweit die Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit befolgt werden.
  • Wesentlichkeit: Für zahlreiche Angaben enthält das HGB einen Wesentlichkeitsvorbehalt. So sind beispielsweise die Angaben zu den außerbilanziellen Geschäften nur zu machen, wenn ihre Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist. Es wird, wie auch in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung immer auf die Sicht des Adressaten abgestellt. Grundsätzlich kann hier auf die Wesentlichkeitsgrenzen verwiesen werden, die an anderer Stelle erläutert wurden.

Für den Anhang zum Jahresabschluss bietet sich – trotz Gliederungsfreiheit – folgende (vor individueller Anpassung an das Unternehmen) Strukturierung an:

A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

  • Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung, Vorjahresbeträge
  • Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

B. Weitere Angaben zur Bilanz

  1. Entwicklung des Anlagevermögens
  2. Angaben zu Finanzanlagen
  3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  4. Rechnungsabgrenzungsposten
  5. Latente Steuern
  6. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung
  7. Eigenkapital
  8. Rückstellungen für Pensionen
  9. Sonstige Rückstellungen
  10. Verbindlichkeiten

C. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

  1. Aufgliederung der Umsatzerlöse
  2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen
  3. Abschreibungen auf Finanzanlagen

D. Sonstige Angaben

  1. Anzahl der Mitarbeiter
  2. Geschäftsführung
  3. Haftungsverhältnisse
  4. Außerbilanzielle Geschäfte
  5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
  6. Abschlussprüferhonorar
  7. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
  8. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Berichtsumfang

Der Umfang des Anhangs unterscheidet sich danach, ob es sich um kleine, mittelgroße, große Kapitalgesellschaften bzw. kapitalmäßig strukturierte Personengesellschaften oder kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i.S.d. § 264d HGB handelt.

Musteranhang für das Geschäftsjahr 20xx der Muster-GmbH

(große Kapitalgesellschaft, Geschäftsjahr nach Geltung des BilRUG)
[Hinweis: es wird keine Garantie auf Vollständigkeit übernommen, der Anhang ist von jedem Abschlussersteller individuell auf die Bedürfnisse anzupassen. Gerne können Sie sich an unserer Anhang Checkliste orientieren, die kostenlos im Downloadbereich zur Verfügung steht]

Den Musteranhang können Sie sich bequem über die Druckfunktion als pdf Download auf dem PC sichern.

A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung, Vorjahresbeträge

Der Jahresabschluss der Muster-GmbH, Trier (Amtsgericht Wittlich, HR B 0007) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

[Folgende Passage nur im Erstjahr der BilmoG auf BilRUG Umstellung]
Dieses Gliederungsschema ist im Vergleich zum Vorjahr durch erstmalige Anwendung der u. a. durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB in folgenden Punkten neu: Streichung der bisherigen Posten „außerordentliche Erträge“ und „außerordentliche Aufwendungen“ sowie „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ und „außerordentliches Ergebnis“, Einfügung des Postens „Ergebnis nach Steuern“ zwischen den Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ und „sonstige Steuern“.

Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wurden die im Vorjahr unter den gestrichenen Posten ausgewiesenen Beträge wie folgt umgegliedert:

  • Umgliederung der außerordentlichen Erträge (in Höhe von TEUR … ) in den Posten „sonstige betriebliche Erträge“,
  • Umgliederung der außerordentlichen Aufwendungen (in Höhe von insgesamt TEUR … in den Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen“ und
  • Umgliederung des Zwischenergebnisses „außerordentliches Ergebnis“ in den Posten „Ergebnis nach Steuern“.

Infolge erstmaliger Anwendung der u. a. durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB sind die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2016 nicht mit denen im Geschäftsjahr 2015 vergleichbar. Im Geschäftsjahr 2015 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR … ausgewiesen. Unter Anwendung der nach § 277 Abs. 1 HGB n. F. neu gefassten Definition wären im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR … ausgewiesen worden.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten bilanziert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Der aktivierte Firmenwert wird entsprechend seiner geschätzten Nutzungsdauer von … Jahren abgeschrieben. Diese Nutzungsdauerschätzung ist durch die Laufzeit wichtiger Absatzverträge des erworbenen Unternehmens begründet.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen … und … Jahren) angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden in Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Vermögensgegenstände mit einem Wert von EUR 150 bis EUR werden übereinstimmend mit steuerlichen Regelungen (§ 6 Abs. 2a EStG) in einem Sammelposten erfasst, der jährlich zu 20 % gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert.

Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ ausgewiesen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR … in die Herstellungskosten einbezogen.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der „Projected-Unit-Credit-Methode“ ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2005G“ von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sowie . . . sind mit jeweils . . . %. p. a. eingerechnet. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde (ggf.: erstmals) der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 4,25 % angesetzt (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 3,89 %). Die aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erforderliche Zuführung wird bis zum 31. 12. 2024 mit jährlich 1/15 berücksichtigt (Art. 67 Abs. 1 EGHGB).

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die pauschale Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistung wurde modifiziert. Statt eines einheitlichen Prozentsatzes von . . . % auf den laufenden Jahresumsatz werden nun jeweils sachgerechtere, auf Vergangenheitswerten basierende, gestaffelte Prozentsätze von . . . bis . . . % zu den garantiebehafteten Umsatzerlösen der letzten drei Jahre ins Verhältnis gesetzt. Der daraus resultierende Ergebniseffekt beträgt TEUR ….

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden sich daraus – nach Saldierung – insgesamt ergebende Steuerbelastungen passiviert und Steuerentlastungen aktiviert. Bei der Ermittlung latenter Steuerentlastungen werden ggf. bestehende steuerliche Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Ausschüttungssperre des abzinsungsbedingten Unterschiedsbetrags bei den Rückstellungen für Pensionen nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB ohne gleichzeitige Abführungssperre aufgestellt.

B. Weitere Angaben zur Bilanz

1. Entwicklung des Anlagevermögens

 

Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert.

2. Angaben zu Finanzanlagen

Anteilsbesitz

Beteiligung %
31. 12. 20xx
Eigenkapital
TEUR
20xx
Ergebnis
TEUR
Inland
Name, Sitz
Ausland
Name, Sitz

 

Beteiligungen als persönlich haftender Gesellschafter

Name, Sitz, Rechtsform von Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Gesellschaft ist.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen Gesellschafter

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten TEUR … Forderungen gegen Gesellschafter. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

4. Derivative Finanzinstrumente/Bewertungseinheiten

Zur Absicherung von Währungsrisiken bei Fremdwährungsforderungen wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften mit einem Gesamtvolumen von TEUR … eingesetzt. Die Zeitwerte der Termingeschäfte zum 31. 12. 20xx wurden nach der Barwertmethode bewertet und betragen insgesamt saldiert TEUR… Die Devisentermingeschäfte und die Fremdwährungsforderungen wurden jeweils zu einer Bewertungseinheit in Form von micro hedges zusammengefasst. Ihre jeweilige Effektivität wurde anhand der Critical Term Match Methode ermittelt. Damit wurde eine vollständige Wirksamkeit festgestellt. Infolgedessen waren zum Bilanzstichtag hierfür keine Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Hierin enthalten ist ein Disagio von TEUR …

6. Latente Steuern

Temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen wie folgt:

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: TEUR … (aktiv)
  • Sonstige Rückstellungen: TEUR … aktiv)
  • Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzanlagen: TEUR … (passiv)

Bei der Bewertung daraus resultierender latenter Steuern wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von x % (. . . % für KSt, . . . % für SolZ und . . . % für GewSt) zugrunde gelegt.

7. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung

Unter dem aktiven Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung ist der gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldierte Betrag aus Wertpapieren des Anlagevermögens und Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Der Posten wird wie folgt erläutert:

TEUR
Anschaffungskosten der verrechneten Wertpapiere
Beizulegende Zeitwerte der verrechneten Wertpapiere (Marktpreise)
Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Verrechnete Aufwendungen
Verrechnete Erträge

8. Eigenkapital

Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:

T€
Bilanzgewinn 1. 1. 20xx
Jahresüberschuss 20xx
Gewinnausschüttung
Einstellung in Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn 31. 12. 20xx

Für die Ausschüttung gesperrt i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB sind Beträge in Höhe von TEUR 100. Davon entfallen auf die Aktivierung latenter Steuern TEUR 80 und auf die Bewertung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert TEUR 20.

Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von TEUR … an die Gesellschafter auszuschütten und TEUR … auf neue Rechnung vorzutragen.

9. Rückstellungen für Pensionen

Durch die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB (Zuführung zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen nach den Regelungen des BilMoG bis zum 31. 12. 2024 mit jährlich 1/15) ergibt sich zum Bilanzstichtag ein ausstehender Zuführungsbetrag (Unterdeckung) in Höhe von TEUR … . Zudem resultiert aus der Abzinsung dieser Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR … Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

10. Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von TEUR …, ausstehende Rechnungen und Montageleistungen von TEUR … sowie sonstige Provisionen von TEUR…

[Hinweis: Idealerweise werden die größten drei Rückstellungsposten in chronologischer Reihenfolge genannt.]

11. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel

[Hinweis: Bitte Posten ohne Wert aus dem Verbindlichkeitenspiegel streichen.]

Stand
31. 12. 20xx (TEUR)
Restlaufzeit
bis 1 Jahr* (TEUR)
Restlaufzeit
über 1 Jahr (TEUR)
Restlaufzeit
über 5 Jahre (TEUR)
1.
Anleihen,
davon konvertibel
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
4.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
6.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
7.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
8.
Sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von TEUR… und resultieren aus einem Darlehen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR … durch Grundpfandrechte besichert.

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

C. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR … verteilen sich nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt (Zahlenangaben in TEUR):

Verkaufserlöse
Erlöse aus Dienstleistungen, Vermietungen u. a.
Umsatzerlöse gesamt
Eigenfertigung
Handelsware
Inland
Ausland
Gesamt

2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Im Posten „sonstige betriebliche Erträge“ sind Erträge, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind (periodenfremde Erträge), wie folgt enthalten:

TEUR
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus Anlagenabgängen
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten

Im Posten „sonstige betriebliche Aufwendungen“ sind Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind (periodenfremde Aufwendungen), wie folgt enthalten:

TEUR
Buchverluste aus Anlagenabgängen
Verluste aus der Währungsumrechnung

[Hinweis: Diese Angaben nur bei Wesentlichkeit der periodenfremden Aufwendungen und Erträge]

3. Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von TEUR… bzw. außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR … enthalten. Sie stehen im Zusammenhang mit einem Schadensfall.

 

4. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden im Geschäftsjahr 20xx außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR … vorgenommen. Es handelt sich um Wertpapiere, die aufgrund eines nachhaltigen Kursverfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben wurden.

D. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich beschäftigt:

Anzahl
Arbeiter
Angestellte
Gesamt

[Hinweis: Vorjahreszahlen müssen nicht angegeben werden.]

2. Geschäftsführung

[Hinweis: Angabe des Familiennamens und mindestens eines ausgeschriebenen Vornamens]

xxxx, Vorsitzender, Ort, Berufsbezeichnung

xxxx, stellvertretender Vorsitzender, Ort, Berufsbezeichnung

xxxx

Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen für 20xx TEUR …

[Hinweis: Die Angaben können unterbleiben, wenn die Voraussetzungen für die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB vorliegen.]

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurde im Vorjahr ein Darlehen in Höhe von . . . T€ mit einer Verzinsung von . . . % und einer Laufzeit von . . Jahren gewährt. Davon wurden im Geschäftsjahr TEUR … zurückgezahlt. Zugunsten dieser Personengruppe ging die Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von TEUR …  ein.

3. Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

[Hinweis: Die Angabe von Vorjahreszahlen wird nicht verlangt]

T€
Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften
▶ davon gegenüber verbundenen Unternehmen
▶ davon gegenüber assoziierten Unternehmen
▶ davon aus Altersversorgungsverpflichtungen
Gewährleistungsverträge
▶ davon gegenüber verbundenen Unternehmen
▶ davon gegenüber assoziierten Unternehmen
▶ davon aus Altersversorgungsverpflichtungen
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung für Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
▶ davon gegenüber verbundenen Unternehmen
▶ davon gegenüber assoziierten Unternehmen
▶ davon aus Altersversorgungsverpflichtungen
Sonstige Haftungsverhältnisse
▶ davon gegenüber verbundenen Unternehmen
▶ davon gegenüber assoziierten Unternehmen
▶ davon aus Altersversorgungsverpflichtungen

Aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten schätzen wir die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit der vorgenannten Haftungsverhältnisse als gering ein.

4. Außerbilanzielle Geschäfte

Die Nutzung der benötigten technischen Anlagen und Maschinen wird zum Teil durch Leasingverträge sichergestellt. Deren Laufzeit beträgt noch fünf Jahre. Aus den abgeschlossenen Leasingverträgen resultiert eine finanzielle Belastung von TEUR … p. a., d. h. über die noch verbleibende Vertragslaufzeit insgesamt TEUR …. Die Leasinggeschäfte verringern insbesondere die Kapitalbindung und verbessern die Eigenkapitalquote, führen aber während der Vertragslaufzeit auch zur Bindung an die geleasten technischen Anlagen und Maschinen.

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen wie folgt:

20xx
TEUR
20xx+1
TEUR
20xx+2
TEUR
Miet- und Pachtverträge unbewegliches Anlagevermögen
▶ davon gegenüber verbundenen Unternehmen
▶ davon gegenüber assoziierten Unternehmen
Bestellobligo
▶ davon gegenüber verbundenen Unternehmen
▶ davon gegenüber assoziierten Unternehmen
Sonstige
▶ davon gegenüber verbundenen Unternehmen
▶ davon gegenüber assoziierten Unternehmen
▶ davon aus Altersversorgungsverpflichtungen

[Hinweis: Positionen mit Nullwert streichen]

6. Abschlussprüferhonorar

Für das Geschäftsjahr 20xx wurde vom Abschlussprüfer ein Gesamthonorar in Höhe von TEUR … berechnet. Davon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen TEUR …, auf andere Bestätigungsleistungen TEUR … , auf Steuerberatungsleistungen TEUR … und auf sonstige Leistungen TEUR ….

7. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Art des Geschäfts
Verkäufe
Käufe
Erbringen von Dienstleistungen
Bezug von Dienstleistungen
. . .
Art der Beziehung
Zahlenangaben in TEUR
Tochterunternehmen
Assoziierte Unternehmen
Personen in Schlüsselpositionen
Nahe Familienangehörige
. . .

 

8. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind haben sich nicht ergeben.

Ort, . . . . . . .

Geschäftsführung

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