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Welche Berichte müssen bei Horizon 2020 eingereicht werden und wann ab welcher Fördersumme muss eine CFS Prüfung durchgeführt werden?
Zuwendungsempfänger sind in Horizont 2020 gemäß der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) verpflichtet, bestimmte Berichte über den Projektverlauf und die Verwendung der Fördergelder zu erstellen.
Diese Berichte dienen der Europäischen Kommission als Grundlage für die Bewertung der Projekte und für die weiteren Zahlungen. Es wird zwischen den Zwischenberichten („periodic reports“) und dem Abschlussbericht („final report“) am Ende des Projekts unterschieden.
Der Abschlussbericht („final report„) wird gemeinsam mit dem Zwischenbericht für den letzten Berichtszeitraum eingereicht und besteht aus einem abschließenden Fortschrittsbericht („final technical report„) und einem abschließenden Finanzbericht („final financial report„).
Der finale Finanzbericht besteht aus einer automatisch erstellten Zusammenfassung aller im Projektverlauf eingereichten Finanzberichte („final summary financial statement„) inklusive eines Antrags auf Auszahlung der Abschlusszahlung und einer gegebenenfalls notwendigen CFS Prüfbescheinigung („certificate on the financial statement„) einzelner oder aller Partner. Eine Prüfbescheinigung, (Audit-Zertifikat), ist von einem Zuwendungsempfänger miteinzureichen, wenn dieser Partner im Projekt eine Fördersumme von mindestens 325.000 Euro erreicht hat.
Kann ein deutscher Wirtschaftsprüfer eine Horizon 2020 Prüfung für ein ausländisches Unternehmen mit Sitz in Luxembourg bzw. Österreich durchführen?
Begünstigte Unternehmen können sich ihren Wirtschaftsprüfer (qualified external auditor) frei aussuchen.
Der Wirtschaftsprüfer muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- unabhängig vom Unternehmen sein und
- qualifiziert sein um Abschlussprüfungen entsprechend der Richtlinien der europäischen Union (Directive 2006/43/EC of the European Parliament und Council of 17 May 2006 on statutory audits of annual accounts and consolidated accounts, amending Council Directives 78/660/EEC and 83/349/EEC and repealing Council Directive 84/253/EEC or similar national regulations) durchführen zu können.
accura audit GmbH ist somit befugt Abschlussprüfungen auch für Unternehmen ausserhalb Deutschlands durchzuführen.
Informationen zu Horizon 2020 und Interreg
👉Horizon 2020: Wie ist der Ablauf einer Horizon 2020 Prüfung durch einen WP?
👉 Horizon 2020: Dokumentation Personalkosten – declaration vs. Stundenabrechnung
👉 Horizon 2020: Wie wird die hourly rate (Stundensatz) bei den Personalkosten für ein CFS ermittelt?
👉 Horizon 2020: Voraussetzung der Anerkennung als Personalkosten
👉 Horizon 2020: Kategorien erstattungsfähige Kosten
👉 Horizon 2020: Was sind förderfähige Kosten bei einem Projekt?
👉 Horizon 2020: Kann ein deutscher Wirtschaftsprüfer in anderen Ländern prüfen?
👉 Horizon 2020: Was sind agreed-upon procedures bei einer Fördermittelprüfung?
👉 Horizon 2020: Was ist ein first-level-controller (FLC) bei einer Mittelverwendungsprüfung für die EU?
Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?
Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps und start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.
Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.
accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!