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Was sind die Kosten für einen Wirtschaftsprüfer? Gibt es eine Gebührenordnung?

Im Gegensatz zu Berufen wie Steuerberater oder Rechtsanwälte gibt es kein festes Honorar und keinen festen Gebührenrahmen bei einer Wirtschaftsprüfung. Insofern rechnen die Wirtschaftsprüfer ihre Gebühren bzw. das Honorar auf Basis einer Stundenplanung in Verknüpfung mit einer Risikoeinschätzung (meist Pauschalhonorar) ab

Was sind die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers?

Wirtschaftsprüfung

  • Prüfung bzw. Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform und Größe (z. B. GmbH, AG, KG);
  • Prüfung bzw. Erstellung von Konzernabschlüssen;
  • Prüfung bzw. Erstellung von Abschlüssen von Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges (z. B. Kreditinstitute, Versicherungen);
  • Sonderprüfungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Sanierungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Prospektprüfung);
  • Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf.

Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie deren Berufsgesellschaften (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften) durchführen. Mit dieser ihnen vorbehaltenen Aufgabe erfüllen sie einen öffentlichen Auftrag und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren der Wirtschaft, denn

  • den Stakeholdern der Unternehmen werden geprüfte Jahresabschlüsse als Basis für ihre Investitionsentscheidungen bereitgestellt
  • die Aufsichtsgremien der Unternehmen werden in ihrer Kontrollfunktion unterstützt.

Die gesetzlich (§ 316 Abs. 1 HGB) eingeräumte Prüfungsbefugnis der vereidigten Buchprüfer, die gleichfalls Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, beschränkt sich auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbHs ein, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (zum Beispiel Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig sind. In allen anderen Tätigkeitsbereichen bestehen keine Unterschiede zwischen Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.

Steuerberatung

  • Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen;
  • Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie das Führen von Korrespondenz mit den Finanzämtern und die Einlegung von Rechtsbehelfen;
  • Steuerplanungs-, Wirkungs- und Gestaltungsberatung im nationalen wie internationalen Recht;
  • Gestaltung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Anstellungs- und sonstigen Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten bzw. dem Aspekt der Steuerbelastungsminimierung;
  • Wahl der Unternehmensrechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse;
  • Steuergestaltungsberatung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und Gestaltung der Unternehmensnachfolge;
  • Aufbau von nationalen und internationalen Holdinggesellschaften, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften usw. unter steuerlichen Aspekten, Beratung bei Fragen des Zoll- und Abgabenrechts, · steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Investitions- und Finanzierungsentscheidungen (Leasing, Factoring, Derivate).

Treuhandtätigkeit

  • Verwaltung fremden Vermögens (z. B. Gesellschafterrechte und Gesellschafteranteile, Betreuung von Kreditsicherheiten);
  • Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter , Nachlasspfleger;
  • Insolvenzverwalter, Vergleichsverwalter, Liquidator.

Wirtschafts- und Unternehmensberatung

  • Existenzgründungsberatung;
  • Organisationsberatung;
  • Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen;
  • Finanz- und Liquiditätsplanung;
  • Cash-Flow-Analysen, Bilanz- und Erfolgsanalysen;
  • Beratung bei Überschuldung, Erstellung eines Sanierungskonzepts;
  • Ergebnisverbesserungsanalysen;
  • Aufbau, Gestaltung und Analyse von Kostenrechnungssystemen;
  • Buchhaltungsservice mittels DATEV und anderer Software (Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung).

https://www.wpk.de/oeffentlichkeit/wirtschaftspruefer/taetigkeitsfelder/

Wo ist das Honorar des Wirtschaftsprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung niedergeschrieben?

§ 55 WPO

(1) 1Unbeschadet des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 dürfen Berufsangehörige für Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 und 3 Nr. 1 und 3 keine Vereinbarung schließen, durch welche die Höhe der Vergütung vom Ergebnis ihrer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer abhängig gemacht wird. 2FürTätigkeiten nach § 2 Abs. 2 gilt dies, soweit § 55a nichts anderes bestimmt. 3Die Vergütung für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen darf über Satz 1 hinaus nicht an weitere Bedingungen geknüpft sein und sie darf auch nicht von der Erbringung zusätzlicher Leistungen für das geprüfte Unternehmen beeinflusst oder bestimmt sein. 4Satz 3 gilt entsprechend für die Vergütung oder Leistungsbewertung von Personen, die an der Abschlussprüfung beteiligt sind oder auf andere Weise in der Lage sind, das Ergebnis der Abschlussprüfung zu beeinflussen. 5Bestehtzwischen der erbrachten Leistung und der vereinbarten Vergütung ein erhebliches Missverhältnis, muss der Wirtschaftsprüferkammer oder der Abschlussprüferaufsichtsstelle auf Verlangen nachgewiesen werden können, dass für die Prüfung eine angemessene Zeit aufgewandt und qualifiziertes Personal eingesetzt wurde.

(2) Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Vergütung oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu Berufsangehörigen oder Dritten, ist unzulässig.

(3) 1Die Abtretung von Vergütungsforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Berufsangehörige, an Berufsgesellschaften oder an Berufsausübungsgemeinschaften ist auch ohne Zustimmung der auftraggebenden Person zulässig; diese sind in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie die beauftragte Person. 2Satz 1 gilt auch bei einer Abtretung oder Übertragung an Berufsangehörige anderer freier Berufe, die einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. 3Die Abtretung von Vergütungsforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an andere Personen ist entweder bei rechtskräftiger Feststellung der Vergütungsforderung oder mit Zustimmung der auftraggebenden Person zulässig.

Wie berechnet ein Wirtschaftsprüfer seine Gebühren? Was sind die Kosten eines Wirtschaftsprüfers? Wie hoch ist das Honorar?

Die Frage kann wie schon in der Einleitung angedeutet nicht so einfach beantwortet werden, da es immer auf die Aufgaben und auch das Risiko ankommt.

Grundsätzlich wird ein Prüfungsauftrag auf Basis des BGB abgerechnet.

👉 Was ist ein Prüfungsauftrag?

Das Honorar für die laufende Beratung wird dabei zumeist nach Stundensätzen auf Basis einer Viertelstunde abgerechnet. Die Höhe hängt dabei von der Bedeutung der Tätigkeit, deren Umfang und Schwierigkeitsgrad, dem spezifischen Haftungsrisiko sowie der Stellung bzw. beruflichen Qualifikation des Prüfenden ab. Neben den in Rechnung gestellten Honorarkosten kann ein Wirtschaftsprüfer sich auch solche Kosten erstatten lassen, die im Rahmen seiner Tätigkeit für den Mandanten anfallen. Hierbei handelt es sich zumeist um Reise- und Übernachtungskosten.

Das Honorar für eine Wirtschaftsprüfung hängt vom geplanten Stundenumfang und insbesondere von der Risikostruktur des Mandats ab – ist das Mandat kapitalmarktorientiert, gibt es ein going-concern Problem, sind die Geschäfte kompliziert?

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer in Frankfurt, Berlin und München?

Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps und start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.

accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!