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Wozu dient die Buchführung und gibt es eine Verpflichtung zur Buchführung?
Die Buchführung dient der lückenlosen und ordnungsgemäßen Erfassung und Aufzeichnung aller wirtschaftlich bedeutsamen Geschäftsvorfälle im Unternehmen. Entsprechend handels- und steuerrechtlicher Vorschriften ist es für jeden Kaufmann, aber auch für andere Gewerbetreibende verpflichtend Bücher zu führen (§ 238 Abs. 1 HGB)
Unterteilt wird die buchhaltung in:
- Finanzbuchführung, aus der ein Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) entwickelt wird und
- die Betriebsbuchführung, die der innerbetrieblichen Kostenerfassung sowie der Selbstkostenrechnung (Preiskalkulation) dient.
Dabei ist sie ist Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Dieses enthält außer der Finanz- und Betriebsbuchführung die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie die Planungsrechnung (Voranschläge für künftige Einnahmen und Ausgaben).
Als Synonym für „Buchführung“ wird oft auch Buchhaltung verwendet.
Diese zahlenmässige Aufzeichnung der Buchhaltung beginnt mit der Gründung und endet ggf. mit der Liquidation. Das Ziel ist primär die Dokumentation der Geschäftsvorfälle wozu die formellen (Eröffnungsbilanz– und Schlußbilanzbuchungen) und die materiellen Geschäftsvorfälle (laufende Geschäftsvorfälle und materielle Abschlussbuchungen) zählen. (Siehe auch Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung)
Im Rahmen der Finanzbuchführung wird zwischen einfachen und der doppelten Buchführung unterschieden. Bei der einfachen Buchführung werden lediglich alle Geschäftsvorfälle auf Bestandskonten erfasst, so dass diese Methode nur einen geringen Aussagegehalt besitzt.
Die doppelte Buchführung ist die in der Praxis vorherrschende Methode. Sie unterscheidet zwischen Bestands- und Erfolgskonten und ermöglicht eine zweifache Erfolgsermittlung, sowohl aus der Bilanz als auch aus der GuV.
Ausgangspunkt einer jeden Buchung ist der Buchungsbeleg, auf dessen Grundlage die chronologische Erfassung der Geschäftsvorfälle im Grundbuch erfolgt.
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