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Worum handelt es sich bei dem Prüfungsauftrag eines Unternehmens mit einem Wirtschaftsprüfer?
Bei einem Wirtschaftsprüfer handelt es sich um die vertragliche Grundlage, aufgrund derer ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen von Unternehmen unabhängig von deren Größe und Rechtsform sein können. (Beauftragung Wirtschaftsprüfer)
Ein Prüfungsauftrag ist ein Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB, wobei sich die wesentlichen Inhalt eines Prüfungsauftrags regelmässig aus § 317 HGB ergeben.
Welche Schritte sind beim Vertragsabschluss bzw. der Auftragsannahme zu beachten?
Vor der Erteilung eines Prüfungsauftrags hat stets eine wirksame Wahl des Abschlussprüfers und Bestellung zu erfolgen.
Der Vertrag wird dann grundsätzlich zwischen dem Abschlussprüfer und der zu prüfenden Gesellschaft geschlossen, welche durch das jeweils vertretungsberechtigte Organ vertreten wird.
Im Falle einer Aktiengesellschaft ist dies im Allgemeinen der Aufsichtsrat (§ 111 Abs. 2 Nr. 3 AktG), im Falle einer GmbH die Geschäftsführung (§ 35 GmbHG).
Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?
Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps sowie start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.
Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.
accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!