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Eine Konzernabschlussprüfung ist eine betriebswirtschaftliche Prüfung eines Konzernabschlusses gemäß § 316 II HGB.

Prüfungsumfang und -gegenstand
Die Prüfung des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und ggf. die Ergänzungen in der Satzung der Obergesellschaft über die Aufstellung des Konzernabschlusses beachtet wurden.

Müssen auch die Einzelabschlüsse geprüft werden?
Die Besonderheit eines Konzernabschlusses liegt in der Tatsache, dass sich der Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen aller Konzernunternehmen ergibt. Um die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss angemessen beurteilen zu können, muss der Abschlussprüfer auch die jeweiligen Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen prüfen (§ 317 Abs. 3 Satz 1 HGB). Sofern diese von einen anderen Abschlussprüfer geprüft wurden, „(…) hat der Konzernabschlussprüfer dessen Arbeit zu überprüfen und dies zu dokumentieren“ (§ 317 Abs. 3 Satz 2 HGB).

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.