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Wann ist eine GmbH prüfungspflichtig, wann liegt eine freiwillige Jahresabschlussprüfung vor?

Eine Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses (Prüfungspflicht) liegt bei einer mittelgroßen Gesellschaft gemäß § 267 HGB vor. Sofern zwei Größenkriterien zweimal hintereinander überschritten werden muss der Jahresabschluss (Gegenstand der Prüfung) geprüft werden.

Ein Unternehmen, das eine natürliche Person als Vollhafter hat, ist ebenso prüfungspflichtig, wenn zwei Grenzen des § 1 PublG zweimal hintereinander überschritten sind.

Insofern unterscheidet man zum einen von einer Prüfungspflicht nach HGB und nach PublG.

Darüberhinaus kann eine Prüfungspflicht nach der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag vorliegen. Diese ist statusmässig verpflichtend, aber dennoch eine freiwillige Abschlussprüfung, wenn die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft ist.

Von einer freiwilligen Abschlussprüfung spricht man dann, wenn es keine prüfungspflichtige Gesellschaft ist. Hierunter fallen alle Kleinstkapitalgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften nach HGB oder aber auch Gesellschaften nach § 3 PublgG, die nicht die Grenzen des § 1 PublG übersteigen.

Wie hoch sind die Größenkriterien bzw. Größenklassen für eine Prüfungspflicht einer GmbH durch einen Wirtschaftsprüfer?

👉 Eine Aufstellung der Größenkriterien bzw. Größenklassen finden Sie hier

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