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Was sind die Rechtsfolgen einer unterlassenen Pflichtprüfung für den Jahresabschluss?

Selbst wenn alle Anteilseigner und auch Vertreter mit einer Nicht-Prüfung bei einer mittelgroßen oder großen Gesellschaft einverstanden sind, darf eine Abschlussprüfung nicht unterlassen werden.

Wenn keine Prüfung stattgefunden hat, obwohl eine Prüfungspflicht besteht, kann der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft von der Gesellschafterversammlung nicht festgestellt werden. Handelt es sich um den Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft, so ist dieser gemäß § 256 Abs. 1 AktG nichtig. Eine entsprechende Vorschrift gilt für Unternehmen , die nach dem Publizitätsgesetz Rechnung legen müssen (§ 10 Nr. 1 PublG).

Für die GmbH gibt es keine explizite Regelung, welche die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bei einer unterlassenen Pflichtprüfung vorsieht. Nach herrschender Meinung wird ein Bogen zum Aktiengesetz geschlossen und entsprechend der § 256 AktG sinngemäß auf die GmbH angewendet wird, sodass bei unterlassener Prüfung auch die Nichtigkeit des Jahresabschluss der GmbH gegeben ist.

Eine für die Feststellung des Jahresabschlusses erforderliche Prüfung hat erst dann stattgefunden, wenn eine „ordentliche“ Abschlussprüfung gemäß §§ 316ff. HGB durchgeführt und abgeschlossen worden ist. Als abgeschlossen gilt eine Prüfung, wenn der Wirtschaftsprüfer den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft (bzw. dem Aufsichtsrat) den Prüfungsbericht einschließlich des Bestätigungsvermerks (oder Versagungsvermerks) vorlegt.

Gegen die gesetzlichen Vertreter des prüfungspflichtigen Unternehmens kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn sie ihre
Pflichten hinsichtlich der Anschlussprüfung nicht erfüllen (§ 335 HGB, § 21 PublG).

Was sind die Konsequenzen unterlassener Pflichtprüfungen bei GmbH und Aktiengesellschaft? Was passiert mit Ausschüttungen und Rücklagendotierungen?

Eine Heilung der Nichtigkeit ist wie schon dargestellt nur durch eine Jahresabschlussprüfung möglich.

Folge der Nichtigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses ist ebenso die Unwirksamkeit der auf dem Feststellungsbeschluss aufbauenden Ergebnisverwendungsbeschlüsse.

Eine bereits buchmäßig erfasste, aber nicht wirksame Rücklagendotierung ist somit zu stornieren, was zu einer Erhöhung des Ergebnisvortrags führt.

Sofern bei einer GmbH aufgrund eines nichtigen Gewinnverwendungsbeschlusses eine Ausschüttung von der Gesellschaft an die Gesellschafter erfolgte, entsteht grds. ein Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB.
Allerdings müssen die Gesellschafter nach § 32 GmbHG Beträge nicht zurückzahlen, die sie in gutem Glauben (leichte Fahrlässigkeit) erhalten haben und wenn die Voraussetzungen des § 31 GmbHG nicht vorliegen.

Was sind die Konsequenzen unterlassener Pflichtprüfungen bei einer GmbH & Co. KG?

Eine Heilung der Nichtigkeit ist auch bei der Personengesellschaft nur durch eine Jahresabschlussprüfung möglich.

Weil aufgrund eines nichtigen Jahresabschlusses kein Anrecht der Kommanditisten auf einen Gewinnanteil entstehen kann,
kommt ein Ausweis von Gewinnanteilen unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in der Eröffnungsbilanz für den Folgeabschluss nicht in Frage.

Vielmehr ist das Eigenkapital vor Ergebnisverwendung, also unter Ausweis eines Jahresüberschusses, darzustellen.

Was sind die Konsequenzen einer unterlassenen Pflichtprüfung für die Abschlussprüfung Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht des Folgejahres?

Sofern der Vorjahresabschluss nicht geprüft worden ist, sind bei der Abschlussprüfung des Folgeabschlusses die Grundsätze über Erstprüfungen zu beachten.

Falls der Abschlussprüfer des Folgeabschlusses gegen die Bilanz des Vorjahresabschlusses keine Einwendungen aufgrund von Verstößen gegen handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften zu erheben hat, ergeben sich aus der Nichtigkeit des Vorjahresabschlusses keine Auswirkungen auf die Einschätzung der Ordnungsmäßigkeit des zu prüfenden Folgeabschlusses.

Sofern der nichtige Vorjahresabschluss (unwirksam) festgestellt und ein (ebenfalls unwirksamer) Ergebnisverwendungsbeschluss gefasst worden ist, ist die Ordnungsmäßigkeit des Folgeabschlusses ferner danach zu beurteilen, ob die Rechtsfolgen aus der Nichtigkeit des Vorjahresabschlusses im Folgeabschluss zutreffend berücksichtigt worden sind (z.B. Stornierung einer auf einem unwirksamen
Ergebnisverwendungsbeschluss beruhenden Rücklagendotierung zugunsten des Ergebnisvortrags).

Sollte dies entgegen der Ordnungsmässigkeit fehlerhaft durch die Geschäftsführung aufgestellt sein, so ist dies zu korrigieren bzw. der Bestätigungsvermerk einzuschränken und im Prüfungsbericht zu vermerken.

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Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.

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