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Was sind Prüfungsziele bzw. Assertions?

In der Wirtschaftsprüfung gibt es Prüfungsziele, die bei der Prüfungsdurchführung sehr wichtig sind. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Vorlage beim Abschlussprüfer gibt die Unternehmensleitung vor, die ökonomische Realität normenkonform abgebildet zu haben. In diesem Sinn enthält der Jahresabschluss eine Reihe von Behauptungen. Diese Behauptungen werden auch als Aussagen (assertions, früher: „Abschlussaussagen“ oder „Aussagen in der Rechnungslegung“ bzw. „financial statement assertions“) bezeichnet und sind gleichzeitig Prüfungsziele der Wirtschaftsprüfer.

Grundsätzlich sind diese je nach Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weniger oder mehr und auch gelegentlich anders bezeichnet, aber im Grunde zielen alle auf die gleichen Ziele ab.

Welche Prüfungsziele bzw. Assertions werden in einer big4 wie KPMG, EY oder PWC verwendet?

Folgende Prüfungsziele existieren weitestgehend in allen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:

  • Completeness – Vollständigkeit
    Die Prüfungshandlungen sollen die Vollständigkeit der Position abdecken. Wichtig bspw. auf der Passivseite der Bilanz u.a. bei Rückstellungen
  • Existence – Existenz
    Es soll bei den Prüfungen die Existenz der Position sichergestellt werden. Dies ist insbesondere interessant bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, d.h. der Aktivseite.
  • Accuracy – Genauigkeit
    Die Assertion Genauigkeit zielt auf Ordnungsmässigkeit der Buchführung bzw. des Jahresabschlusses ab – also ob entsprechend der GoB verfahren wurde. Dieses Prüfungsziel kann wegen der doch recht allgemein gehaltenen Definition bei nahezu jedem Prüfgebiet angewandt werden.
  • Valuation – Bewertung
    Bei den Kontroll- als auch den Einzelfallprüfungshandlungen soll die Position auf richtige Bewertung hin untersucht werden. Ist bspw. die Rückstellung in der richtigen Höhe verbucht. Valuation spielt in der Regel bei nahezu allen Prüfungsgebieten eine Rolle.
  • Obligation – rechtlicher Besitz
    Gehört dem Unternehmen das Grundstück? Ist eine korrekte Unterscheidung zwischen rechtlichem und wirtschaftlichem Besitz getroffen? Solche Fragen deckt diese assertion bzw. das Prüfungsziel ab. In der Regel ist dies bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens interessant zu untersuchen.
  • Presentation – Ausweis
    Es wird untersucht, ob das Prüfungsgebiet bzw. die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden in der richtigen Position gemäß § 266 und 275 HGB (Bilanz und GuV), gemäß § 284 HGB (Anhang) und § 289 HGB (Lagebericht) ausgewiesen sind.

Für welche Bilanzpositionen werden welche Assertions geprüft?

Die Prüfung ob die GoB korrekt angewandt wurden, sprich Accuracy ist prinzipiell bei jedem Prüfungsfeld auszuwählen und daher wird dies nicht mehr genannt. Die folgenden Assertions sind als Vorschläge zu sehen, selbstverständlich ist der das Mandat betreuende Wirtschaftsprüfer verpflichtet eine Beurteilung nach eigenem Ermessen vorzunehmen.

 Anlagevermögen

Wie ist das Anlagevermögen unterteilt?

Das Anlagevermögen wird gemäß § 266 Abs. 2 A. HGB wie folgt unterteilt

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
3. Geschäfts- oder Firmenwert;
4. geleistete Anzahlungen;

II. Sachanlagen:

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
2. technische Anlagen und Maschinen;
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

III. Finanzanlagen:

1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen.

 Welche Assertions sind bei der Prüfung des Anlagevermögens wichtig?

Im Anlagevermögen ist es wichtig, dass die Vermögensgegenstände existieren und dass diese im wirtschaftlichen Eigentum stehen, dies wäre der erste Prüfschritt. In folgenden Prüfschritten sollte die Bewertung überprüft und die Position auf den richtigen Ausweis hin untersucht werden.

  • Existence
  • Valuation
  • Obligation (insb. bei Grundstücken)
  • Presentation

Umlaufvermögen

Wie ist das Umlaufvermögen unterteilt?

Das Umlaufvermögen inkl. Rechnungsabgrenzungsposten usw. teilt sich gemäß § 266 Abs. 2 HGB wie folgt auf:

B. Umlaufvermögen:

I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
3.fertige Erzeugnisse und Waren;
4. geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4. sonstige Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. sonstige Wertpapiere;
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

D. Aktive latente Steuern.

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

Welche Assertions werden bei der Prüfung des Umlaufvermögens gerne verwandt?

Im Umlaufvermögen ist es wichtig, dass die Vermögensgegenstände existieren und dass diese im wirtschaftlichen Eigentum stehen, dies wäre der erste Prüfschritt. In folgenden Prüfschritten sollte die Bewertung überprüft und die Position auf den richtigen Ausweis hin untersucht werden.

  • Existence
  • Valuation
  • Obligation (Rückt ein wenig in den Hintergrund)
  • Presentation

Eigenkapital:

In welche Positionen teilt sich das Eigenkapital auf?

Gemäß § 266 Abs. 3 A HGB gliedert sich das Eigenkapital wie folgt auf:

I. Gezeichnetes Kapital;
II. Kapitalrücklage;
III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage;
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
3. satzungsmäßige Rücklagen;
4. andere Gewinnrücklagen;
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.

Welche Assertions sind bei der Prüfung des Eigenkapitals wichtig?

Das Eigenkapital ist eine Art Residualgröße, da der Posten aus dem Vorjahr vorgetragen wird und der Gewinn sich aus der Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und Schulden oder der Gewinn- und Verlustrechnung (doppelte Buchführung) ergibt.

Es ist somit wichtig, dass das Eigenkapital korrekt vorgetragen ist und die Positionen richtig ausgewiesen sind. Zudem sind Kapitalzuführungen oder Ausschüttungen zu prüfen. Bewertungsfragen rücken in den Hintergrund.

  • Completeness
  • Presentation

Rückstellungen

Wie werden die Rückstellungen gemäß Gesetz unterteilt?

Die Rückstellungen gliedern sich nach § 266 Abs. 3 B HGB wie folgt auf:

B. Rückstellungen:

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
2. Steuerrückstellungen;
3. sonstige Rückstellungen.

Welche Assertions sind insbesondere im Bereich Rückstellungen wichtig?

Rückstellungen stellen in der Prüfung ein gewisses Risiko dar, da diese häufig unterdotiert sind und nicht alle Risiken erfassen. Aus diesem Grunde werden Rechtsanwaltsbestätigungen oder externe Bestätigungen (Muster hier) verschickt um einen externen Prüfungsnachweis zu erlangen, der eine deutlich höhere Wertigkeit hat als Aussagen des Managements oder von Verantwortlichen im Unternehmen. Zudem wird mit einer Rückstellungscheckliste die Vollständigkeit überprüft.

Wie herauszulesen ist sind folgende Prüfungsziele oft gewählt:

  • Completeness
  • Valuation
  • Presentation

Verbindlichkeiten

Wie sind die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 266 HGB unterteilt?

C. Verbindlichkeiten:

1. Anleihen
     davon konvertibel;
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8. sonstige Verbindlichkeiten,
    davon aus Steuern,
    davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

D. Rechnungsabgrenzungsposten.

Welche Assertions sind bei der Prüfung von Verbindlichkeiten interessant?

Bei der Prüfung der Passiva und auch bei den Verbindlichkeiten steht die Vollständigkeit im Vordergrund, d.h. sind alle Verbindlichkeiten und Aufwendungen erfasst. Im Gegensatz zu den Rückstellungen rückt die Bewertung in den Hintergrund, da die Verbindlichkeiten nicht ungewiss in Höhe und Zahlungszeitpunkt sind, sondern es liegt meist eine konkrete Rechnung oder ein Vertrag vor. Der Ausweis, also Presentation, rückt ein wenig mehr in den Vordergrund, da bspw. bei Konzernunternehmen eine Vielzahl von Verrechnungskonten existieren, die korrekt ausgewiesen werden müssen.

Prüfungsziele bei Verbindlichkeiten

  • Completeness
  • (Valuation)
  • Presentation

Assertions für Bilanzpositionen in einer Übersicht zum kostenlosen Download in pdf

Hier finden Sie eine unverbindliche Übersicht der Assertions als Vorschlag für Aktiva und Passive zum Download in pdf.

Assertions-für-die-Bilanzpositionen.pdf (5667 Downloads)

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