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Was wird unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen?
Die sonstigen Verbindlichkeiten bilden den sogenannten „Schmutzposten“ der Passivseite – sprich: hier sind alle Sachverhalte auszuweisen, die nicht unter einen vorhergehenden Posten subsumiert werden können.
Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere folgende Positionen:
- Steuerverbindlichkeiten der (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer),
- abzuführende Sozialabgaben
- Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (kreditorische Debitoren),
- Einlagen stiller Gesellschafter, die Fremdkapital darstellen
- abzugrenzende Miet- und Pachtzinsen,
- Aufsichtsrats– und Beiratsvergütungen,
- fällige Provisionen.
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