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Was ist eine stille Gesellschaft – was ist die Definition?
Eine stille Gesellschaft ist in § 230 HGB wie folgt genannt:
Was sind die Merkmale einer stillen Gesellschaft?
Stille Gesellschaft – Beteiligung an einem Handelsgewerbe
Stille Gesellschaft – Beitragsleistung bzw. Leistung der Vermögenseinlage
Stille Gesellschaft – Gewinnbeteiligung
An dem Unternehmenserfolg ist der stille zu beteiligen, so dass eine Beteiligung am Gewinn unverzichtbar für eine solche Konstruktion ist. Dabei, das ist wichtig zu wissen, kann die Beteiligung am Verlust ausgeschlossen werden. Eine reine Beteiligung am Umsatz, die auch in Verlustjahren zu Zuflüssen führt, genügt nicht der Voraussetzung einer Gewinnbeteiligung.
Stille Gesellschaft – fehlende Außenwirkung
Das Handelsgewerbe wird nach wie vor von dem Geschäftsinhaber im eigenen Namen betrieben, so dass der stille Gesellschafter nicht nach außen tritt. Eine Beteiligung an den Geschäften des Geschäftsinhabers ist nicht verpflichtend (im Gegensatz zu einer atypisch stillen).
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