Inhalt

Was ist eine stille Gesellschaft – was ist die Definition?

Eine stille Gesellschaft ist in § 230 HGB wie folgt genannt:

(1) Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt, hat die Einlage so zu leisten, daß sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht.
(2) Der Inhaber wird aus den in dem Betrieb geschlossenen Geschäften allein berechtigt und verpflichtet.
Umgeformt in einen Fließtext ergibt sich hieraus folgende Umschreibung:
Bei einer stillen Gesellschaft handelt es sich um eine Sonderform der Gesellschaft, bei der sich eine juristische Person und andere Gesellschaften sowie ein stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe eines Einzelkaufmann oder einer Handelsgesellschaft beteiligen. Die gezahlten Einlagen gehen von dem Anteil am Gewinn in das Vermögen des Inhabers des jeweiligen Handelsgeschäftes über.

Was sind die Merkmale einer stillen Gesellschaft?

Stille Gesellschaft – Beteiligung an einem Handelsgewerbe

Eins der Kernmerkmale der stillen Gesellschaft ist die Beteiligung eines stillen Gesellschafters an dem Handelsgewerbe eines anderen. Der andere – sprich der Geschäftsinhaber oder Komplementär – muss Kaufmann sein und eine auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit ausüben. Dabei ist die Beteiligung an einer Handelsgesellschaft (§ 6 HGB) oder an dem Unternehmen eines Formkaufmanns immer eine stille Beteiligung.
Eine Beteiligung an einem freiberuflichen, kleingewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen ist keine stille Gesellschaft sondern eine BGB Gesellschaft.

Stille Gesellschaft – Beitragsleistung bzw. Leistung der Vermögenseinlage

Der stille Gesellschafter muss mit einer Anlage sich an dem Geschäftsinhaber beteiligen, wobei die Einlage der geleistete Betrag ist. Dabei ist davon auszugehen, dass die Einlage als eine Einlage in Geld/Vermögensgegenstand zu verstehen ist, da diese einen wirtschaftlichen Gehalt haben muss.

Stille Gesellschaft – Gewinnbeteiligung

An dem Unternehmenserfolg ist der stille zu beteiligen, so dass eine Beteiligung am Gewinn unverzichtbar für eine solche Konstruktion ist. Dabei, das ist wichtig zu wissen, kann die Beteiligung am Verlust ausgeschlossen werden. Eine reine Beteiligung am Umsatz, die auch in Verlustjahren zu Zuflüssen führt, genügt nicht der Voraussetzung einer Gewinnbeteiligung.

Stille Gesellschaft – fehlende Außenwirkung

Das Handelsgewerbe wird nach wie vor von dem Geschäftsinhaber im eigenen Namen betrieben, so dass der stille Gesellschafter nicht nach außen tritt. Eine Beteiligung an den Geschäften des Geschäftsinhabers ist nicht verpflichtend (im Gegensatz zu einer atypisch stillen).

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps und start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.

accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!