Jeder Abschlussprüfer, sofern er Prüfungen entsprechend § 2 WPO durchführt (sogenannte Pflichtprüfungen) muss sicherstellen, dass er entsprechend der Berufsgrundsätze ein Mindestmaß an Qualität während der Prüfung umsetzt.

Das Verfahren zu Sicherstellung der externen Qualitätssicherung wird auch peer review genannt.

Jeder Wirtschaftsprüfer muss, um gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen zu dürfen, an der externen Qualitätskontrolle teilnehmen.

Die gesetzlichen Grundlagen hierfür definieren §§ 57a ff. WPO sowie die „Satzung für Qualitätskontrolle“ der Wirtschaftsprüferkammer. Hierbei handelt es sich um Regelwerke in denen die Erfordernisse zur Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle im Einzelnen festgelegt sind.

Wer sind bei accura audit GmbH Ihre Ansprechpartner für die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung?

Herr Jonas aus Trier als auch Frau Jung aus Berlin-Mitte sind Ihre Ansprechpartner für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps liegt ein großer Erfahrungsschatz der beiden Wirtschaftsprüfer.

Sie führen Jahresabschlussprüfungen insbesondere im Raum Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Köln, München und Stuttgart durch – auf Wunsch natürlich auch bundesweit.