EEG Prüfung – Was ist die EEG Umlage?

Inhalt

Was ist die EEG Umlage? Wie hoch ist die EEG Umlage?

Was ist die EEG Umlage? Wofür wurde die EEG Umlage geschaffen?

Wo ist die EEG Umlage definiert?

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert.

Es soll gemäß Legaldefinition (§ 1 Abs. 1 EEG) im Interesse des Klima- und Umweltschutzes

  • eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen,
  • die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern (Internalisierung externer Kosten),
  • fossile Energieressourcen schonen und
  • die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern.Dabei soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis 2035 auf 55 bis 60 % erhöht werden.

Wortlaut des § 1 EEG

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.

(2) Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch zu steigern auf
1. 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025,
2. 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und
3. mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050.
Dieser Ausbau soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen.
(3) Das Ziel nach Absatz 2 Satz 1 dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen.

Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine im EEG festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird den ÜNB der Differenzbetrag erstattet.

Welche Technologien werden durch die EEG Umlage gefördert?

Welche erneuerbaren Energien werden gefördert?

Nach dem EEG wird die Erzeugung von Strom aus folgenden erneuerbaren Energien gefördert

  • Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie
  • Windenergie
  • solare Strahlungsenergie
  • Geothermie
  • Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie

Darüber hinaus wird die Stromerzeugung aus Grubengas gefördert.

Bis zu welcher Höhe werden die erneuerbaren Energien gefördert?

Ausschreibungen gibt es neben der Photovoltaik nunmehr auch für die Windkraft (onshore und offshore) sowie die Bioenergie. Außerhalb des EEG gibt es zudem Ausschreibungen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Photovoltaik: Ab dem 1. Januar 2017 ist die Inanspruchnahme einer Zahlung für Strom aus neu in Betrieb genommenen Solaranlagen ab einer Größe von 750 kWp nur noch über eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen möglich.

Windkraft onshore: Auch für Windenergieanlagen an Land ab einer Größe von 750 kW wird die Höhe der anzulegenden Werte durch Ausschreibungen bestimmt. Erfolgreiche Gebote sind Berechnungsgrundlage für die Zahlungsansprüche (Marktprämie) des erzeugten Stroms.

Windkraft offshore: Die Offshore-Windkraft-Ausschreibungen werden über das neue Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) geregelt, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Für alle Windenergieanlagen auf See, die ab 2021 in Betrieb genommen werden, sind damit Ausschreibungen eingeführt worden.

Nicht in das Ausschreibungsregime werden die Wasserkraft und die Geothermie integriert. Die Zubaupotenziale der Wasserkraft beschränkten sich fast ausschließlich auf Modernisierung und Erweiterung bestehender Wasserkraftanlagen, begründet die Bundesregierung den Verzicht auf Ausschreibungen. Hier sei ebenso wenig mit relevantem Wettbewerb zu rechnen wie bei der Geothermie angesichts einer geringen Zahl geplanter Einzelprojekte.

Wie hoch ist die EEG Umlage für den Endverbraucher?

Die EEG-Umlage ergibt sich aus einer Prognose der Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2017 unter Berücksichtigung des Kontostandes am 30. September 2016. Sie wird von den Übertragungsnetzbetreibern auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der Ausgleichsmechanismusverordnung festgelegt und spätestens am 15. Oktober veröffentlicht. Zu diesem Zweck erstellen die Übertragungsnetzbetreiber unter Einbeziehung etablierter Forschungsinstitute eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben (insbesondere Vergütungen und Marktprämien für die Anlagenbetreiber) und Einnahmen (insbesondere aus der Vermarktung des EEG-Stroms) sowie zur Höhe des umlagerelevanten Stromverbrauchs. Bei der Festlegung der EEG-Umlage werden der Stand des EEG-Kontos zum 30. September sowie eine Liquiditätsreserve berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur prüft im Rahmen ihrer Missbrauchsaufsicht, ob bei der Festlegung der EEG-Umlage die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Die EEG-Umlage 2017 beträgt 6,88 Cent/kWh und steigt damit um 0,53 Cent/kWh bzw. acht Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Für den Stromkunden ist jedoch die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage relevant. Diese Summe erreichte 2013 mit 10,55 ct/kWh ihren Höchststand. Seitdem ist sie drei Jahre in Folge gesunken und wird voraussichtlich auch 2017 sinken, trotz eines Anstiegs der vergüteten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um rund 40 Prozent (2013–2017). Die Kostendynamik der früheren Jahre konnte somit in dieser Legislaturperiode durchbrochen werden.

Wie hoch ist die EEG Vergütung für 2018 bspw. für Solaranlagen?

Inbetriebnahme Dachanlagen bis 10 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen über 10 kWp bis 40 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen über 40 kWp bis 100 kWp (Ct/kWh) Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp (Ct/kWh)
Ab 01.01.2018 12,20 11,87 10,81 8,44
Ab 01.02.2018 12,20 11,87 10,81 8,44
Ab 01.03.2018 12,20 11,87 10,81 8,44
Ab 01.04.2018 12,20 11,87 10,81 8,44
Ab 01.05.2018 12,20 11,87 10,81 8,44
Ab 01.06.2018 12,20 11,87 10,81 8,44
Ab 01.07.2018 12,20 11,87 10,61 8,44
Ab 01.08.2018 12,08 11,87 10,50 8,35
Ab 01.09.2018 11,95 11,62 10,39 8,27
Ab 01.10.2018 11,83 11,50 10,28 8,18