EEG Prüfung: Was sind die Gründe für die besondere Ausgleichsregelung?

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Was sind die Gründe für die besondere Ausgleichsregelung im EEG Gesetz? Wie hoch ist die Erstattung für stromkostenintensive Unternehmen?

Was waren die Gründe für die Installation der besonderen Ausgleichsregelung des EEG?

Durch das EEG 2017 sollen die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien angemessen verteilt werden. Dabei sollen alle Stromverbraucher in adäquater Weise an den Kosten beteiligt werden – jedoch ohne dass dabei die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie gefährdet wird.

Benötigt ein Unternehmen für die Produktion seiner Erzeugnisse sehr große Strommengen und erreichen die Stromkosten des Unternehmens unter Berücksichtigung der Mehrbelastung durch die EEG-Umlage ein besonders hohes Niveau im Verhältnis zu seiner Bruttowertschöpfung, so kann dies zu einer Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit führen und das Unternehmen zur Abwanderung ins Ausland veranlassen.

Um solchen negativen Auswirkungen aufgrund der EEG-Mehrbelastung entgegenzusteuern, gibt es für besonders stromkostenintensive Unternehmen eine Entlastungsmöglichkeit, die Besondere Ausgleichsregelung. Ihre Inanspruchnahme ist an strenge, auf Basis von Ist-Daten zu erfüllende Voraussetzungen gebunden. Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung können stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen sowie Schienenbahnen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.

Diese Begrenzung erfolgt, um die Stromkosten dieser Unternehmen zu senken und so ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Diese Entlastung stromkostenintensiver Unternehmen führt zu einer entsprechend höheren EEG-Umlage für private Haushalte, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe sowie für diejenigen industriellen Stromabnehmer, die nicht von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren.

Wie hoch ist die Erstattung im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen?

Die begünstigten Unternehmen im Rahmen einer EEG Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zahlen für die erste Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe und für den darüber hinaus von ihnen verbrauchten Strom grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage. Diese Belastung wird jedoch auf maximal vier Prozent der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens begrenzt, bzw. für Unternehmen mit einer Stromkostenintensität von mindestens 20 Prozent auf maximal 0,5 Prozent (sog. „Cap“ bzw. „Super-Cap“ der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU).

Mit dem EEG 2017 wurden die Schwellenwerte für die strom- und handelsintensiven Branchen der Liste 1 des Anhangs 4 abgesenkt. Zukünftig genügt eine geringere Stromkostenintensität, um eine Begrenzung der EEG-Umlage zu erhalten. Im Gegenzug wird die zu zahlende EEG-Umlage für Unternehmen mit einer Stromkostenintensität zwischen 14 und 20 Prozent nicht auf 15, sondern auf 20 Prozent der vollen EEG-Umlage begrenzt.