Inhalt

Was sind die Kosten für einen Wirtschaftsprüfer? Was ist das Honorar für eine Jahresabschlussprüfung?

Was sind die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers, für die Kosten anfallen können?

Die Kernaufgaben eines Wirtschaftsprüfers sind in § 2 WPO niedergeschrieben:

  • Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.
  • Wirtschaftsprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.

Hinzu kommen die weiteren Tätigkeiten:

  • Wirtschaftliche Beratung: Oftmals werden Wirtschaftsprüfer bei einer Financial Due Diligence oder einer Berechnung eines potentiellen Unternehmenswerts hinzugezogen.
  • Gutachtertätigkeit: Der Wirtschaftsprüfer kann in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung als Gutachter bzw. Sachverständiger tätig sein. Die zu beurteilenden Sachverhalte sind dabei sehr verschieden, es kann zum Beispiel ein Gutachten über die Festlegung angemessener Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter ebenso verlangt sein wie ein Gutachten zur Bewertung von Unternehmenswerten.

Was sind die Kosten für eine Wirtschaftsprüfung? Was ist das Honorar des Wirtschaftsprüfers?

Die Frage kann nicht so einfach beantwortet werden – es kommt drauf an.

In den Allgemeinen Auftragsbedingungen des IDW, die nahezu jeder Wirtschaftsprüfer bei einer Jahresabschlussprüfung verwendet wird folgendes zum Honorar bzw. den Kosten gesagt:

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Die Wirtschaftsprüfungsleistungen stellen hierbei eine Leistung dar, für die die Vergütung individuell zu vereinbaren ist (Prüfungsauftrag).

Dem Vertrag mit einem Wirtschaftsprüfer liegen dabei die allgemeinen Vorgaben des BGB zugrunde. Hierbei wird meist nach Stunden- und Tagessätzen zum einen und einer Pauschalvergütung zum anderen unterschieden.

Insbesondere die Höhe der Pauschalvergütung hängt von

  • Umfang und Schwierigkeitsgrad,
  • beruflicher Qualifikation der Wirtschaftsprüfers und
  • dem spezifischen Haftungsrisiko

ab.

Dabei ist klar, dass eine Pauschale von einem Wirtschaftsprüfer meist nur angeboten wird, wenn der Umfang der Tätigkeit und der Schwierigkeitsgrad verlässlich im Vorhinein zu schätzen ist.