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Was sind die Grundsätze ordnungsmässiger Abschlussprüfung?

Die Grundsätze ordnungsmässiger Abschlussprüfung (GoA) stellen ein System überindividueller Normen dar, die der Verhaltenssteuerung von Prüfern dienen. Die Grundsätze ordnungsmässiger Abschlussprüfung sind dabei eng mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verwoben. Die GoA determinieren im Gegensatz zu den GoB die Struktur der Abschlussprüfung, konkretisieren den Prüfungsumfang und dienen allgemein der Sicherung der Vertrauenswürdigkeit des Prüfungswesens.

Dabei gibt es auf der einen Seite niedergeschriebene und nicht nicht kodifizierte GoA, welche ausgelegt werden müssen.

Die zentralen beruflichen Pflichten eines Wirtschaftsprüfer gemäß § 43 WPO spielen dabei eine zentrale Rolle, daneben die §§ 323 Abs. 1, 319 319a 319b HGB.

Die Grundsätze sind demnach:

Darüberhinaus gibt es weitere nicht kodifizierte ethische, soziale und sonstige Grundsätze, die auf freiwilliger Basis eine höhere Prüfungsqualität als der rechtlich gebotene Standard generieren (z. B. der Aufbau von Reputation).

Hierbei gilt die gerade erwähnt Reputation als ein sehr zentraler Bestandteil der Theorie, ähnlich der in der Wirtschaft oftmals verwendeten Theorie vom ordentlichen Kaufmann.

Alle diese Grundsätze münden in der Zielsetzung, dass eine gehobene Qualität beim Prüfungsurteil sichergestellt ist.

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps und start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.

accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!