Bei der immer wichtiger werdenden EDV-Systemprüfung wird auf Basis der EDV basierten Buchungssätze und sonstigen Eingaben in der Buchhaltung in einer Prüfung Rückschluss auf die Ordnungsmässigkeit der Buchführung (GOB) gezogen. Vorteil an dieser Methode ist, dass es sich um eine Vollprüfung handelt und somit alle Buchhungssätze erfasst sind.
Aufgrund der Skalierung der Abschlussprüfung ist diese Methode immer stärker im Fokus

Was sind die Prüfungsinhalte?

Die Prüfung der Programmdokumentation sucht nach der Geeignetheit der EDV-Dokumentation, dh. ob die notwendigen Prozesse entsprechend dokumentiert sind.

Die Prüfung des Verarbeitungsverfahrens prüft die entsprechende Umsetzung der in der Dokumentation niedergeschriebenen Abläufe und Anweisungen.

Was ist eine Softwarebescheinigung?

Basis einer EDV-Systemprüfung ist zumeist die Softwarebescheinigung für die Software, die im Rechnungswesen eingesetzt wird. Jede rechnungslegungsrelevante Software muss auf Basis des IDW PS 880 (sog. „Softwarebescheinigung“) in Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits- und Kontrollanforderungen überprüft werden.