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Was sind Prüfungsschwerpunkte bei einer Jahresabschlussprüfung?

Unter Prüfungsschwerpunkten sind Prüffelder zu verstehen, die mit einer besonders hohen Sicherheit geprüft werden, da sie signifikante Risiken beinhalten.

Insofern werden die für dieses Prüffeld durchgeführten Prüfungshandlungen mit einer höheren Intensität und umfangreicheren Prüfungshandlungen durchgeführt.

Im turnusmässigen Wechsel über die Jahre im Rahmen eines Prüfungsplans werden unterschiedliche Prüfungsschwerpunkte gebildet, die einem nicht signifikanten Risiko unterliegen.

Prüffelder, die ein hohes Risiko enthalten müssen hingegeben jedes Jahr geprüft werden.

Was sind Prüfungsschwerpunkte der deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung für 2018?

1. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr
2. Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
3. Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen
4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben unter Berücksichtigung folgender Einzelaspekte:

  • Verzicht auf Ansatz wegen Unmöglichkeit einer verlässlichen Schätzung unter Beachtung der Angabepflichten (IAS 37.26 und 37.86)
  • Verzicht auf die reguläre Berichterstattung wegen Inanspruchnahme der Schutzklausel unter Beachtung der Mindestangaben (IAS 37.92)
  • Angaben zu Schätzungsunsicherheiten (IAS 37.85(b), IAS 1.125 und 1.129)
  • Gruppierung der Rückstellungen (IAS 37.87)
  • Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g))
    5. Konzernlagebericht und Konzernerklärungen
  • – Berichterstattung über alternative Leistungskennziffern als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • – Darstellung potenzieller Auswirkungen des Brexit auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 HGB)
  • Vorhandensein der Angaben zum Diversitätskonzept im Rahmen der Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB i.V.m. § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) und Vorhandensein der
    nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB)

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps sowie start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.

accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!