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Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Unter einer Kapitalgesellschaft werden die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, GmbH und KGaA geführten Unternehmen bezeichnet. Kennzeichen ist die Existenz eines betragsmäßig fixierten Gesellschaftskapitals.

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des Privatrechts und besitzen somit eine eigene Rechtsfähigkeit.

Die Geschäftsführung und Vertretung übernehmen natürliche Personen, die als Organe tätig werden.

Die Haftung ist bei Kapitalgesellschaften im Gegensatz zu Personenhandelsgesellschaften, Genossenschaften und Einzelunternehmen meist für alle Gesellschafter auf das betragsmäßig fixierte Gesellschaftskapital beschränkt.

Kapitalgesellschaften können zu jedem gesetzlich zugelassenen Zweck betrieben werden. Unabhängig davon, ob der Zweck ein wirtschaftlicher oder ideeller ist, ist eine Kapitalgesellschaft Formkaufmann. Kapitalgesellschaften können durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Deshalb sind auch Ein-Mann-GmbHs oder Ein-Mann-AGs möglich.

Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch folgende gemeinsame Merkmale aus:

  1. Juristische Person mit Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit;
  2. Bestand der Kapitalgesellschaft ist somit unabhängig von ihren Mitgliedern;
  3. Sie ist nach BGH-Rechtsprechung sogar deliktsfähig;
  4. mehrteiliger Gründungsvorgang
  5. Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsvorschriften für das Stamm– oder Grundkapital
  6. Vertretung und Geschäftsführung durch Nichtgesellschafter (Fremdorganschaft);
  7. Willensbildung folgt dem Mehrheitsprinzip nach Maßgabe der Kapitalanteile
  8. keine unmittelbare Haftung der Mitglieder gegenüber Gesellschaftsgläubigern (Trennungsprinzip);

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Was sind die Nachteile einer Kapitalgesellschaft?

  • höhere Publizitätspflichten (Veröffentlichung).
  • In Branchen oder Unternehmen mit geringem Risiko spielt die Haftung nur eine geringe Rolle.
  • Durchgriff der Gläubiger durch persönliche Bürgschaften der Gesellschafter
  • Die Kosten einer Kapitalgesellschaft übersteigen die eines Einzelkaufmanns.

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