Inhalt

Was ist das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz?

Im Juli 2015 ist das Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (BilRUG) in Kraft getreten. Durch das BilRUG ergeben sich zahlreiche Änderungen und Neuerungen in verschiedenen Einzelgesetzen (z. B. HGB, AktG, GmbHG), die erstmals verpflichtend für Jahresabschlüsse ab 2016 zu beachten sind. Neben der Ausweitung der handelsrechtlichen Umsatzerlösdefinition (§ 277 Abs. 1 HGB) und der Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen (§ 276 HGB) ist durch das BilRUG insbesondere auch eine Überarbeitung der Anhangangaben vorzunehmen.

Welche wesentlichen Änderungen ergeben sich für den Bilanzaufsteller?

Anhebung der Schwellenwerte

Die Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ zur Ermittlung der Größenklassen nach § 267 HGB für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB werden angehoben. Dadurch wird sich die Anzahl der „kleinen“ Gesellschaften erhöhen. Dies führt zu Erleichterungen, da bei einer eventuellen Neuklassifizierung kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB) erstellt werden muss und die gesetzliche Prüfungspflicht entfällt (§ 316 Abs. 1 S. 1 HGB).

Änderungen in der Bilanz

Kann die voraussichtliche Nutzungsdauer von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen nicht verlässlich geschätzt werden, sind diese über 10 Jahre abzuschreiben. Dies kann auch auf einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert angewendet werden (§ 253 Abs. 3 S. 3-4 HGB).

Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Definition der Umsatzerlöse, und das ist bzgl. dem Jahresabschluss selbst die einschneidenste Änderung, in § 277 Abs. 1 HGB wird geändert. Zukünftig werden darunter alle Erlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen verstanden.

Änderungen im Anhang

Durch das BilRUG sind im Anhang zahlreiche Angaben neu hinzugekommen oder haben sich inhaltlich geändert und konkretisiert. So ist z. B. der Anhang in der Reihenfolge der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Der Anlagenspiegel ist zwingend im Anhang anzugeben (ab Größenklasse mittel).

Zudem sind die Erläuterungen zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag nicht mehr im Lagebericht, sondern im Anhang vorzunehmen, Angaben zu Haftungsverhältnissen nach § 268 Abs. 7 HGB zu tätigen und Angaben zu außergewöhnlichen oder aperiodischen GuV-Posten sind notwendig.

Die Änderungen des BilRuG sind darüberhinaus von den Kollegen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in einem Erklärvideo sehr anschaulich und prägnant dargestellt.

Erklärvideo zu den Änderungen durch BilRuG

Nehmen Sie sich Zeit (knapp 8 Minuten), um neben den obigen Punkten von Seiten des IDW fundierte und nützliche Informationen zu erhalten.

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps und start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.

accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!