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Was ist ein Genussrecht?

Das Genussrecht ist gesetzlich nicht definiert. Genussrechte entstehen, indem der Genussrechtsinhaber dem Genussrechtsemittenten Genussrechtskapital zur Verfügung stellt. Als Gegenleistung erhält er Vermögensrechte, die denen von Gesellschaftern vergleichbar sind, wie z.B. eine gewinnabhängige Vergütung, eine Beteiligung am Liquidationserlös oder Optionsrechte. 

Genussrechte gewähren grundsätzlich lediglich Gläubigerrechte und regelmäßig keine Mitgliedschaftsrechte, so dass sie dem Genussrechtsinhaber prinzipiell keinen Einfluss auf die Geschäftsführung, keine Kontrollrechte, kein Stimmrecht und kein Anwesenheitsrecht in der Gesellschafterversammlung vermitteln.

Wie ist ein Genussrecht zu bilanzieren? Voraussetzungen für Eigenkapital

Das Genussrechtskapital ist in der Handelsbilanz grundsätzlich in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung entweder als Verbindlichkeit oder als Eigenkapital des emittierenden Unternehmens zu passivieren (Stellungnahme HFA 1/1994 des IDW).

Nach Handelsrecht ist es – erfolgsneutral – in Form eines Sonderpostens innerhalb des Eigenkapitals zu passivieren, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:

  • der Rückzahlungsanspruch des Genussrechtsinhabers im Fall der Insolvenz oder einer Liquidation des emittierenden Unternehmens erst nach Befriedigung aller übrigen Fremdkapitalgläubiger entsteht,
  • das Genussrechtskapital an einem Verlust des Unternehmens teilnimmt (Verlustteilnahme) und für seine Überlassung eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird und
  • es dem Unternehmen für einen längerfristigen Zeitraum – eine konkrete Mindestlaufzeit wird vom IDW nicht gefordert, in der Literatur aber mit 5 Jahren angenommen – überlassen wird, innerhalb dessen eine Rückzahlung ausgeschlossen ist bzw. vom Gläubiger nicht gefordert werden kann.

Wie werden Genussrechte steuerlich behandelt? (inkl. Erklärvideo)

Vergütungen für die Überlassung beteiligungsähnlichen, als Eigenkapital auszuweisenden Genussrechtskapitals sind körperschaftsteuerlich wie Gewinnausschüttungen zu behandeln und dürfen das Einkommen der Körperschaft nicht mindern.

In dem folgenden Beitrag vom IDW (ca. 4 Minuten) wird die aktuelle steuerliche Behandlung von Genussrechten skizziert – sehenswert!

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier als auch Frau Jung aus Berlin-Mitte sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps liegt ein großer Erfahrungsschatz der beiden Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.