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Welche drei Wesentlichkeitsgrenzen gibt es in der Wirtschaftsprüfung?
Wesentlichkeitsgrenze: Es gibt drei Wesentlichkeiten in der Wirtschaftsprüfung gemäß PS 250:
- Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes
- Toleranz- bzw. postenbezogene Wesentlichkeit
- Nichtaufgriffsgrenze
Die Festlegung der Wesentlichkeiten dienen der Konzentration der Prüfung auf entscheidungserhebliche Sachverhalte und Kontrollen, die das Auftreten wesentlicher Fehler vermeiden bzw. aufdecken sollen. Hierdurch wird in einem hohen Maße die Effektivität und Effizienz (Skalierung) beeinflusst.
Dies wird auch schon aus der Bestimmung einer risikoorientierten Abschluss klar, denn die Prüfung des Jahresabschluss ist darauf auszurichten, dass mit hinreichender Sicherheit falsche Aussagen aufgedeckt werden, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss für den Adressaten haben.
Die festgestellten Risiken sind zu beurteilen, um ihre Auswirkungen auf den Abschluss als Ganzes und auf einzelne Aussagen in der Rechnungslegung einzuschätzen.
👉 Einen ausführlicheren Beitrag von WP/StB Michael Jonas zu diesem Thema finden Sie hier.
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