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Wann kann ein Wirtschaftsprüfer einen Prüfungsauftrag kündigen? Was ist ein wichtiger Grund?

Gemäß § 318 Abs. 6 HGB kann der Abschlussprüfer einen angenommenen Prüfungsauftrag nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. (Kündigung aus wichtigem Grund)

Ein solcher liegt bspw. vor, wenn der Abschlussprüfer schwer erkrankt oder wenn er während der Abschlussprüfung erkennt, dass ihm die notwendigen Kenntnisse zur Durchführung der Prüfung fehlen und er dieses Problem nicht beheben kann.

Als wichtiger Grund kann nach herrschender Meinung auch das Aufdecken einer kriminellen Betätigung der zu prüfenden Gesellschaft oder eines ihrer Organe angesehen werden.

Hingegen stellen bloße Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Inhalt, Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks keinen Kündigungsgrund dar.

Das Kündigungsrecht kann im Auftragsbestätigungsschreiben nicht erweitert oder eingeschränkt werden. Dem zu prüfenden Unternehmen steht kein Kündigungsrecht zu.

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