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Was sind Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bei einem Jahresabschluss? Wie werden diese durch den Wirtschaftsprüfer geprüft?
Ereignisse, die in dem Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag des zu prüfenden Geschäftsjahres und dem Datum des Vermerks über die Abschlussprüfung eintreten oder bekannt werden, können sich auf die Rechnungslegung für das zu prüfende Geschäftsjahr auswirken. (Ereignisse nach dem Bilanzstichtag)
Bei einem Ereignis nach dem Bilanzstichtag ist zu unterscheiden, ob
- ob sie nachträglich bessere Erkenntnisse über die Verhältnisse zum Abschlussstichtag liefern. Hierzu gehören auch spätere Erkenntnisse über die Zulässigkeit der Annahme der Unternehmensfortführung (sog. Wertaufhellung) oder
- ob sie neue, wertverändernde Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag begründen (sog. wertbegründende Ereignisse).
Unbeschadet möglicher Berichterstattungspflichten im Lagebericht ist eine Berücksichtigung solcher Ereignisse im Jahresabschluss nicht zulässig.
Stellt der Abschlussprüfer Ereignisse nach dem Abschlussstichtag fest, die sich auf die Rechnungslegung wesentlich auswirken, ist zu beurteilen, ob diese Ereignisse zutreffend berücksichtigt wurden, und sind ggf. entsprechende Konsequenzen für den Bestätigungsvermerk zu ziehen.
Siehe hierzu PS 203 Tz. 8ff
Aber wie werden die Ereignisse genau geprüft? Welche Unterlagen dienen als Basis?
Zur Erlangung dieser Informationen sind vor der Erteilung des Bestätigungsvermerks zusätzliche Prüfungshandlungen durchzuführen. Als Prüfungshandlungen kommen folgende Schwerpunkte in Betracht:
- Untersuchungen der Maßnahmen der Unternehmensleitung nach Stichtag
- kritisches Lesen von Protokollen der Gesellschafterversammlungen und Sitzungen der Organe zwischen Abschlussstichtag und Erteilung des Bestätigungsvermerks
- Nutzung von Informationen aus Zwischenabschlüssen
- Befragung der Unternehmensleitung und anderes Auskunftspersonen
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