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Was ist die Feststellung eines Jahresabschlusses? Muss der Jahresabschluss erst geprüft werden bevor er festgestellt werden kann?

Warum wird ein Jahresabschluss festgestellt?

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein Rechtsakt, durch den der Jahresabschluss verabschiedet und damit entgültig wird. Festgestellt werden kann nur ein Einzel-, nicht aber ein Konzernabschluss.

Zweck der Feststellung des Jahresabschluss ist es, die Rechtsgrundlage für das Folgejahr zu fixieren und Ansprüche und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft zum Bilanzstichtag festzulegen. Ebenfalls werden dadurch mögliche Einwendungen ausgeschlossen.

Wer ist für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig?

Die Feststellung des Jahresabschluss obliegt grundsätzlich den Gesellschaftern bzw. der Gesellschafterversammlung ( §§42a Abs. 2, 46 Nr. 1 GmbHG). Eine Ausnahme gilt für die Aktiengesellschaft: Bei dieser hat der Vorstand den Jahresabschluss dem Aufsichtsrat vorzulegen. Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, ist dieser damit festgestellt (§ 172 Abs. 1 AktG).

Diese beschliessen ebenso über die Verwendung des Ergebnisses. Die Feststellung des Jahresabschlusses als Rechtsakt ist bedeutsam, weil rechtlich wirksame Ergebnisverwendungsbeschlüsse (und damit auch Ausschüttungen) nur auf Basis eines festgestellten Jahresabschlusses erfolgen können. Ohne eine vorhergehende Feststellung sind derartige Beschlüsse nichtig.

Falls eine gesetzliche Prüfungspflicht für den Jahresabschluss besteht, ist der Jahresabschluss vom Vorstand dem Aufsichtsrat nach abgeschlossener Abschlussprüfung vorzulegen.
Besteht eine Prüfungspflicht, so ist die Prüfung notwendige Voraussetzung für die Feststellung. Ohne Prüfung kann ein Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Ein dennoch erfolgter Feststellungsbeschluss ist nichtig und damit rechtlich nicht existent. Daraus folgt außerdem, dass ohne eine Prüfung auch keine Ergebnisverwendungsbeschlüsse wirksam gefasst werden können.

Was ist der Gegenstand der Feststellung des Jahresabschlusses?

Der Gegenstand der Feststellung sind Bilanz, GuV sowie der Anhang.

Mit welcher Mehrheit kann ein Jahresabschluss festgestellt werden?

Für die Feststellung des Jahresabschlusses ist eine Entscheidung mit einfacher Mehrheit möglich.

Bis wann muss ein Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt sein?

Der Jahresabschluss muss mit einer Frist von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden.

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