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Was sind Normalisierungen zur Bereinigung der Ertragslage?

Ziel einer Analyse bei einer financial due diligence ist es, ein um einmalige, nicht wiederkehrende operative Erträge bereinigtes sowie gegebenenfalls pro forma angepasstes EBIT(DA) zu ermitteln.
Bei der Bereinigung des Ergebnisses, sprich der Quality of Earnings wird zwischen Normalisierungen und Pro-Forma-Anpassungen unterschieden.

Normalisierungen umfassen dabei Sachverhalte, die

  • einmalig,
  • nicht wiederkehrend und
  • ungewöhnlich

eingestuft werden.

Mit den Pro-Forma-Anpassungen wird eine vergleichbare Struktur der Ertragslagen geschaffen.

Was sind Beispiele für solche Normalisierungen?

Restrukturierungsaufwendungen

Restrukturierungen werden als einmalige, nicht wiederkehrende Aufwendungen klassifiziert und daher auch entsprechend normalisiert.

Beispielhaft können hier Abbau von unrentablen Geschäftsbereichen oder Niederlassungen sein. Dabei sind einmalige Abfindungszahlungen an Personal zumeist ein entscheidender Kostenfaktor. Es kommt allerdings auf die Geschäfte des Unternehmens an, wenn es recht häufig und nachhaltig erfolgt, dass Restrukturierungen in einem großen Konzern getätigt werden, wird dies in Zukunft auch sein. Insofern ist alles, was über diesen Bodensatz hinausgeht zu eliminieren.

Gewinn/Verlust auf Anlagenverkäufen

Das durch die Streichung aufgrund der Normalisierungen ermittelte Ergebnis stellt die nachhaltige Profitabilität dar. Aus diesem Grunde werden Verkäufe von Anlagevermögen gewöhnlich nicht dem nachhaltigen operativen Ergebnis zugeordnet sondern als nicht wiederkehrend gestrichen.

Garantie und Gewährleistungsrückstellungen

Garantie- und Gewährleistungskosten sind zu normalisieren, wenn diese ungewöhnlich hoch sind und sich über die Jahre eine Rückstellung aufgebaut hat. Wie unter „Auflösung von sonstigen Rückstellungen“ s.u. sind diese zu eliminieren und auf ein normales Maß zu reduzieren.

Auflösung von sonstigen Rückstellungen

Die Auflösung von Rückstellungen zeigt eine Überdotierung selbiger in den Vorjahren und führt durch die Normalisierung zu einer Streichung in dem jeweiligen Geschäftsjahr. Da die Auflösung der Rückstellung in einem zeitlichen Zusammenhang mit der korrespondierenden Bildung steht, müssen diese beiden Effekte normalisiert werden. (sog. Rephasing)

Forderungsverluste

Aufwand, der im Zusammenhang mit Forderungsverlusten steht, ist zu normalisieren, sofern dieser Aufwand ungewöhnlich hoch ist und oberhalb der pauschalen Einzelwertberichtigung. Die pauschale Einzelwertberichtigung deckt hierbei zumeist die gewöhnliche Höhe ab. Da dieser wiederkehrend und auch für die Zukunft zu erwarten ist, wird dieser nicht analysiert.
Meist ist solch ein ungewöhnlich hoher Aufwand mit der Insolvenz von größeren Kunden verbunden.

Außerordentliche Reparaturkosten/Versicherungsentschädigungen

Reparaturkosten oder Versicherungsentschädigungen sind zu normalisieren, sofern diese ein ungewöhnlich hohes Maß erreichen. Dabei sind sich entsprechende Effekte in gleicher Höhe zu egalisieren.

Beratungs- und Rechtsanwaltskosten

Ungewöhnlich hohe Beratungskosten, zumeist wegen Einzelprojekten wie Restrukturierung und Forderungsverlusten sind zu streichen.

Betriebs- & periodenfremde Erträge und Aufwendungen

In den sonstigen Erträgen und sonstigen Aufwendungen sind betriebs– & periodenfremde Erträge und Aufwendungen enthalten, die analysiert werden müssen. Sofern die signifikanten Sachverhalte in den vorigen Punkten enthalten sind, wurden diese bereits erfasst – sofern nicht müssen diese gestrichen werden.

Investitionszulagen und -zuschüsse

Ergebniswirksam verbuchte Zuschüsse müssen normalisiert werden, sofern diese nicht nachhaltig anfallen. Dies ist bspw. bei großen Unternehmen der Fall, die für viele Vermögensgegenstände regelmässig Zuschüsse erhalten.

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