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Was sind Vergleichsangaben in einem Jahresabschluss?

Gemäss § 265 Abs. 2 HGB sind in Jahresabschlüssen die Vergleichszahlen des Vorjahres für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzugeben.

Freiwillig können zusätzliche Vorjahresangaben im Jahresabschluss oder im Anhang getätigt werden. In seltenen Fällen können auch ganze Vorjahresabschlüsse im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben werden.

Durch die Einbeziehung in den Abschluss werden die Angaben allerdings prüfungspflichtig. Die Prüfung gestaltet sich indes einfach, da die Angaben mit dem Vorjahresabschluss im Sinne eines einfachen Soll-Ist Vergleichs geprüft werden können.

Sofern Sie außerhalb des Jahresabschlusses oder des Lageberichts veröffentlicht werden, hat der Abschlussprüfer diese Angaben rechtlich zu lesen, im wesentliche Inkonsistenzen festzustellen.

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

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accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!