Inhalt

Was versteht man unter einer Verletzung der Berichtspflicht eines Wirtschaftsprüfers?

§ 332 Abs 1 HGB nennt die Tatbestände, die eine Verletzung der Berichtspflicht beinhalten:

Verletzungen der Berichtspflicht können nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie vorsätzlich begangen wurden.

Unrichtigkeit der Berichterstattung liegt vor, wenn sich das Ergebnis der Prüfung nicht mit dem Inhalt des Prüfungsberichts deckt. Entscheidend ist hier, dass das Gesetz von einem falschen Bericht über das Prüfungsergebnis und nicht von einem Bericht über ein falsches Ergebnis der Prüfung spricht. Die Strafbarkeit ist hierbei auf erhebliche Umstände beschränkt.

Das Verschweigen erheblicher Umstände im Prüfungsbericht ist gegeben, wenn Umstände, die während der Prüfung bekannt geworden sind, nicht berichtet werden. Es kommt nicht darauf an, ob die verschwiegenen Umstände mündlich oder außerhalb des Berichts schriftlich mitgeteilt werden – die Nicht-Erwähnung im Prüfungsbericht ist entscheidend.

Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ist inhaltlich unrichtig, wenn nach dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung eine Einschränkung oder Versagung hätte erfolgen müssen. Eine inhaltliche Unrichtigkeit ist auch in einem umgekehrten Fall gegeben, wenn das Prüfungsurteil eingeschränkt wurde, obwohl es hätte uneingeschränkt werden müssen. (Berufsrisiko)

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps und start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.

accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!