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Wann spricht man von einer offenen Handelsgesellschaft?

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personenhandelsgesellschaft zum gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma (§ 105 – 160 HGB), die rechnungslegungspflichtig ist. Die OHG ist der juristischen Person angenähert, da Rechte unter der Firma erworben und Verbindlichkeiten eingegangen werden können.

Was sind die Merkmale einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)?

  • Gesellschafter können unter der Firma klagen und verklagt werden
  • Gesellschafter haften unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch
  • die Gesellschaft entsteht durch Gesellschaftsvertrag, Eintragung in das Handelsregister und Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Geschäftsführung/Vertretung ist jeder Gesellschafter einzeln berechtigt
  • Vorabvergütung von 4% Zinsen auf die Kapitaleinlage
  • Restgewinn oder Verlust wird nach Köpfen verteilt
  • Abweichungen lt. Gesellschaftsvertrag möglich
  • Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt

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