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Was ist die going concern- Prämisse bei der Aufstellung des Jahresabschlusses?

Das going-concern-Prinzip ist ein Bewertungsprinzip, welches in § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB geregelt ist: „Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen.“

Die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden ist zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter der Annahme durchzuführen, daß das Unternehmen über den Abschlussstichtag fortgeführt wird, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte entgegenstehen.

Das Betrachtungsfenster für die going-concern-Prognose ist in der Regel 12 Monate ab dem Abschlussstichtag.

Entfällt eine positive Fortführungsprognose ist zu Zerschlagungswerten zu bilanzen und dementsprechend auch im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk zu verfahren.

Einen ausführlicheren Beitrag von WP/StB Michael Jonas zu diesem Thema finden Sie hier.

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