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Was ist die Definition von einem kapitalmarktorientiertem Unternehmen? Was ist ein organisierter Markt?

Unter kapitalmarktorientierten Unternehmen sind Unternehmen zu verstehen, die einen organisierten Markt i.S.v. § 2 Abs. 5 WpHG durch von Ihnen oder eines ihrer Tochterunternehmen ausgegebene Wertpapiere i.S.d. § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nehmen oder wie Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt haben.

Vereinfacht können damit die Kriterien für einen organisierten Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 WpHG wie folgt skizziert werden:

  • Markt, der von staatlichen Stellen geregelt und überwacht wird.
  • Kontinuierliches Handelsgeschehen (Regelmäßigkeit).
  • Öffentlichkeit hat mittelbaren oder unmittelbaren Zugang.

Zudem greift unter Berücksichtigung von § 2 Abs.5 WpHG eine räumliche Eingrenzung. Danach liegt ein organisierter Markt nur vor, wenn er im Inland, in der EU oder dem EWR betrieben wird.

Von § 2 Abs.1 WpHG sind im Wesentlichen folgende Wertpapiere erfasst, deren Voraussetzungen in Zusammenhang mit § 264d HGB geprüft werden müssen:

  • Aktien;
  • Zertifikate, die Aktien vertreten;
  • Schuldverschreibungen;
  • Genussscheine;
  • Optionsscheine;
  • vorstehend noch nicht genannte Wertpapiere, bei denen eine Vergleichbarkeit
    mit Schuldverschreibungen oder Aktien gegeben ist.

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