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Was sind die Rechnungslegungsgrundsätze des Handelsgesetzbuchs?

Zu den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen gehören alle für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und ggf. einschlägiger Normen der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages.

Die gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltung im Rahmen der Abschlussprüfung festzustellen ist, umfassen insbesondere die Vorschriften des HGB über

  • die Buchführung und das Inventar (§§ 238 – 241a HGB),
  • über den Ansatz, die Bewertung und die Gliederung der Posten des Jahresabschlusses (§§ 242 – 278 HGB) sowie
  • über die Angaben in Anhang und Lagebericht (§§ 284 – 289 HGB).

Die gesetzlich normierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) werden ergänzt durch nicht gesetzlich festgeschriebene GoB, die durch die Verweisung in § 238 HGB für die Buchführung, in § 243 Abs. 1 und § 264 Abs. 2 HGB für den Jahresabschluss sowie in § 297 Abs. 2 HGB für den Konzernabschluss den Rang gesetzlicher Vorschriften haben.

Siehe hierzu PS 201 Tz. 5ff

Wer sind bei accura audit GmbH Ihre Ansprechpartner für die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung?

Herr Jonas aus Trier als auch Frau Jung aus Berlin-Mitte sind Ihre Ansprechpartner für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps liegt ein großer Erfahrungsschatz der beiden Wirtschaftsprüfer.