Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. ist das deutsche Rechnungslegungskommittee, welches 1998 als privates Rechnungslegungsgremium gegründet wurde

Mit dem im April 1998 durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) eingefügten § 342 HGB wurde die Voraussetzung für die Etablierung eines privatrechtlich organisierten Rechnungslegungs-Standard-Setters nach den Vorbildern Financial Accounting Standards Board und International Accounting Standards Board geschaffen.

Was sind die Aufgaben des DRSC?

Die Aufgaben sind in § 342 HGB niedergelegt und umfassen die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (sog. Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS)), die Beratung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften, die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien und die Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards.

Um die Aufgaben zu bewältigen gibt es innerhalb des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees insbesondere den deutschen Standardisierungsrat (DSR) sowie zahlreiche Arbeitsgruppen. Bei der Entscheidungsfindung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees ist zudem die interessierte Öffentlichkeit einzubinden.

Die Autorisierung der Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees erfolgt über die Bekanntmachung durch das BMJ.