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Muss ein Wirtschaftsprüfer ein Berufssiegel führen?

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind verpflichtet dann ein Siegel zu verwenden, wenn sie im Rahmen von Tätigkeiten, die WP/vBP gesetzlich vorbehalten sind, Erklärungen abgeben. Sie sind darüber hinaus berechtigt, ein Siegel zu führen, sofern sie in ihrer Berufseigenschaft Erklärungen über Prüfungsergebnisse abgeben oder Gutachten erstatten. (siehe auch Hinweis WPK)

Anlässe für eine Siegelführung sind betriebswirtschaftliche Prüfungen i.S.d. § 2 WPO.

Die Siegelführungsbefugnis beruht ausschließlich auf der Qualifikation als Wirtschaftsprüfer oder der Anerkennung als WPG. Das Berufssiegel darf ausschließlich von Berufsangehörigen selbst verwendet werden. Andere Berufsbezeichnungen dürfen im Siegel nicht erwähnt werden, akademische Grade schon.

Sofern es sich um eine WPG handelt, muss die gesamte Firma, einschließlich Rechtsform, im äußeren Ring des Siegels angegeben werden.

Im inneren Ring darf nur die Bezeichnung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erscheinen. Die genaue Form, Größe, Art und Beschriftung ergibt sich aus der Siegelverordnung.

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier als auch Frau Jung aus Berlin-Mitte sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps liegt ein großer Erfahrungsschatz der beiden Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets bundesweit durch.