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Muss ein Wirtschaftsprüfer sich gesetzlich fortbilden? Wie hoch ist der Umfang der Fortbildung?

Wirtschaftsprüfer üben einen staatlich gebundenen freien Beruf aus, der umfangreiche und anspruchsvolle Aufgaben umfasst.

Wie zwischen den Zeilen zu lesen ist, machen es die anspruchsvollen Tätigkeiten und besonderen Anforderungen es auch nach der Ausbildung erforderlich, dass das Wissen auf einem konstanten und qualitativ anspruchsvollen Niveau konserviert wird.

Dabei ist das Ziel, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die sachgerechte und pflichtgemäße Berufsausübung durch den Abschlussprüfer zu erhalten.
Unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung (§ 43 Absatz 2 Satz 4 WPO) ist der Wirtschaftsprüfer alleine durch Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung, die Internationalisierung und aus Gründen des Wettbewerbs zur Fortbildung gezwungen.

Im Rahmen der Durchführung von Qualitätskontrollen hat ein Nachweis angemessener Fortbildung zu erfolgen, welcher Einfluss auf die Erteilung eines uneingeschränkten Peer-Review Urteils hat.

Die Fortbildung soll einen Umfang von 40 Stunden jährlich nicht unterschreiten. Hiervon müssen 20 Stunden auf Fortbildungsveranstaltungen entfallen.

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps und start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.

accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!