Interreg: Was ist die Bid-at-three rule bei der Vergabe von Aufträgen?

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Was sind die Regeln für eine Auftragsvergabe bzw. ein Ausschreibungsverfahren bei Interreg? (sog. Bid-at-three rule)

Für sämtliche Ausgaben für extern bezogene Waren und Dienstleistungen bei Interreg gelten Standardverfahren, die dem Kosten-Nutzen-Prinzip (bid-at-three) entsprechen. Davon ausgenommen sind nur sehr kleine Beträge (unter 5000 Euro).

  • Großaufträge mit einem Wert über dem von der Europäischen Union festgelegten Schwellenwert. Großaufträge sind europaweit auszuschreiben und unterliegen strengen Verfahren. Je nach Auftragsart gelten unterschiedliche Auftragswerte, ab denen die Regelungen für Großaufträge mit einem Wert über dem von der EU festgelegten Schwellenwert gelten. Für weitere Informationen siehe Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 4 und Richtlinie 2014/25/EU, Artikel 15.
  • Große Aufträge mit einem Wert unterhalb des von der Europäischen Union festgelegten Schwellenwerts unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen des jeweiligen Landes und/oder der Organisation des Begünstigten. Wenn Sie einen Auftrag dieser Größenordnung vergeben, wird davon ausgegangen, dass Sie die dafür geltenden Bestimmungen kennen und deren Einhaltung gegenüber Kontrolleuren und Rechnungsprüfern nachweisen können. Bitte beachten Sie, dass die Spanne der Auftragswerte, für die diese Bestimmungen gelten, recht groß ist und daher auch Aufträge mit relativ geringem Auftragswert darunter fallen können.
  • Aufträge mit einem Auftragswert unter dem Schwellenwert des jeweiligen Landes bzw. der Organisation des Begünstigten, aber über 5000 Euro unterliegen den Bestimmungen des Nordseeprogramms, die vorsehen, dass mindestens drei Angebote (bid-at-three rule) einzuholen sind. Selbst wenn die Bestimmungen des jeweiligen Landes bzw. der Organisation des Begünstigten nicht verlangen, dass Aufträge über solche Auftragswerte ausgeschrieben werden, gehen die Vorschriften des Nordseeprogramms vor. Diese sehen vor, dass für Aufträge mit einem Auftragswert von über 5000 Euro immer mindestens drei Angebote (bid-at-three) einzuholen sind, es sei denn es gibt bestehende Einkaufsvereinbarungen/-regelungen die den nationalen und organisatorischen Vorschriften entsprechen. Beispiel: Wenn eine Organisation normalerweise eine Ausschreibung für Verträge erst ab einem Auftragswert von über 8.500 Euro gemäß den nationalen Vorschriften startet, müssen für Verträge die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, gemäß der Programmregeln drei Angebote für Auftragswerte zwischen 5.000 und 8.499 Euro eingeholt werden und ab einem Auftragswert von 8.500 Euro und höher nach den nationalen Regeln.
  • Aufträge und Käufe mit einem Auftragswert bzw. Kaufpreis von unter 5000 Euro unterliegen keinem bestimmten Verfahren, sind aber dennoch unter Einhaltung des Kosten-Nutzen-Prinzips und der Anforderungen an ein wirtschaftliches Finanzmanagement zu tätigen.