Inhalt

Wie ist die Definition von Eigenkapital und woraus setzt sich diese zusammen?

Eigenkapital umfasst die dem Unternehmen durch die rechtlichen Eigentümer unbefristet zur Verfügung gestellten Mittel.
Es stellt ihren in Geld ausgedrückten nominellen Unternehmensanteil dar und beinhaltet die von außen (z.B. Kapitalerhöhung) sowie von innen (z.B. durch Gewinnerhöhung) zu geführten Mittel.

Das Eigenkapital ist nach der zunehmenden Verfügbarkeit des Kapitals für die Gesellschafter gegliedert. Der Begriff ist handelsrechtlich nicht definiert, sondern ergibt sich nach § 247 Abs.1 HGB aus der Gegenüberstellung von Schulden und Vermögen. (Residualgröße)

Ansatz und Bewertung des Vermögens und des Fremdkapitals bestimmen indirekt die Höhe des Eigenkapitals. Das Eigenkapital besteht aus von außen zugeführten Mitteln (Außenfinanzierung) oder durch Gewinneinbehaltung (Innenfinanzierung) von innen zugeflossene Mittel. Ansatz- und Bewertungsregeln sind – anders als bei Vermögens- und Fremdkapitalpositionen – beim Eigenkapital zumeist nicht anzuwenden.

Meist ist das Eigenkapital mit geringeren Prüfungsrisiken verbunden, so dass aussagebezogene Prüfungshandlungen ausreichen.

Was ist das gezeichnete Kapital?

Nach § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB ist das gezeichnete Kapital„das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist.“
Das gezeichnete Kapital ist bei einer AG/KGaA/SE das Grundkapital und bei einer GmbH das Stammkapital.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag anzusetzen, wobei für die Höhe der am Abschlussstichtag im Unternehmensregister eingetragene Betrag maßgeblich ist. Es ist der Nettoausweis vorgeschrieben.

Was ist eine Kapitalrücklage und welche Beträge werden ausgewiesen?

Nach § 272 Abs.2 HGB sind als Kapitalrücklagen die folgenden dem Unternehmen von außen zugeführten Posten auszuweisen:

  • Der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschl. von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird (Agio, Aufgeld) und es sich nicht um thesaurierte Beiträge handelt
  • der Betrag, der bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen als Agio oder als Folge einer Verzinsung, die unter den marktüblichen Bedingungen liegt, erzielt wird;
  • der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten;
  • der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten, z.B. sind Nachschüsse bei einer GmbH als Nachschusskapital (§ 42 Abs. 2 GmbHG) auszuweisen

Was ist eine Gewinnrücklage?

Nach § 272 Abs. 3 Satz 1 HGB umfasst die Gewinnrücklage die Beträge, „die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind.“

Folgende Arten von Gewinnrücklagen sind zu unterscheiden:

  1. Gesetzliche Rücklage
  2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
  3. Satzungsmäßige Rücklage
  4. Andere Gewinnrücklagen

Was ist beinhaltet der Gewinnvortrag?

Der Gewinnvortrag stellt die Restgröße aus der Gewinnverwendung des Bilanzgewinns des Vorjahres auf Grundlage des Beschlusses der Haupt- oder Gesellschafterversammlung dar, der nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet oder in die Gewinnrücklagen eingestellt worden ist.

Ebenso verhält es sich beim Verlustvortrag, der dem Bilanzverlust des Vorjahres entspricht. Die AG ist durch § 150 Abs. 3 und 4 AktG nicht gezwungen, den Verlustvortrag durch die Auflösung von Rücklagen zu decken. Der Ausweis eines Gewinn-/Verlustvortrages entsteht somit nur dann, wenn die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird.

Welche Beträge werden im Jahresüberschuss ausgewiesen?

Der Posten Jahresüberschuss/-fehlbetrag, auch Jahresergebnis als gemeinsamer Oberbegriff genannt, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen (§ 275 Abs. 2 Nr. 20 bzw. Abs. 3 Nr. 19 HGB).

Bei Aufstellung der Bilanz vor Gewinnverwendung ist an dieser Stelle der in der GuV ausgewiesene Jahresüberschuss/-fehlbetrag auszuweisen.

Wird die Bilanz nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt, ist anstelle des Postens „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ der Posten „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ auszuweisen (§ 268 HGB).

Wie werden die Positionen während einer Abschlussprüfung untersucht?

Wie wird das gezeichnete Kapital bei einer Abschlussprüfung geprüft?

Das gezeichnete Kapital stellt das Kapital dar, auf das die Haftung des Gesellschafters für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern beschränkt ist.

Für die Prüfung hat der Prüfer folgende Unterlagen anzufordern:

  • Konten der Buchführung
  • Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Handelsregisterauszug
  • Protokolle von Sitzungen der Gesellschafterversammlungen und des Aufsichtsrats sowie Vorstand

Die Verbuchung und der Ausweis des EK müssen mit der Satzung und dem HR-Auszug übereinstimmen. Sonstige signifikante Einflüsse sind in den Protokollen festzustellen.

Wie werden die Rücklagen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft?

Bei den Rücklagen wird zwischen Kapitalrücklage und Gewinnrücklage unterschieden. Die Kapitalrücklage beinhaltet alle Einlagenanteile, die kein Nominalkapital darstellen. Die Gewinnrücklage werden nur Beträge eingestellt, die im Geschäftsjahr oder früher aus dem Ergebnis gebildet worden sind.

Bei der Prüfung liegt der Schwerpunkt auf der Überprüfung des Bestands und den Veränderungen. Bei der Prüfung der Rücklagen ist der Abschlussprüfer verpflichtet, die Rechtswirksamkeit der notwendigen Beschlüsse und die rechtswirksame Durchführung der Maßnahmen zu untersuchen.