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Was ist ein Prüfungshemmnis und welche Beispiele gibt es?

Ein Prüfungshemmnis liegt vor, wenn bei einer Jahresabschlussprüfung abgrenzbare Teile der Rechnungslegung aufgrund bestimmter Umstände nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilen kann.

Sachverhalte, die zu Prüfungshemmnissen führen können, sind zB die durch das zu prüfende Unternehmen verweigerte direkte Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt des zu prüfenden Unternehmens, Unregelmässigkeiten bei der Einholung von Saldenbestätigungen sowie die fehlende Verwendbarkeit der Ergebnisse anderer Prüfer.

Welche Auswirkung hat ein Prüfungshemmnis auf den Bestätigungsvermerk?

Das Vorliegen eines Prüfungshemmnisses kann die Erteilung des Bestätigungsvermerks  beeinflussen.

Ist trotz des Vorliegens wesentlicher Beanstandungen zu abgrenzbaren Bereichen des Abschlusses, des Lageberichts oder der Buchführung ein Positivbefund zu wesentlichen Bereichen der Rechnungslegung möglich, hat der Abschlussprüfer einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen.

Ist es dem Abschlussprüfer aufgrund einer wesentlichen Auswirkung eines Prüfungshemmnisses auf den gesamten Abschluss nach Ausschöpfung aller angemessenen Prüfungshandlungen zur Klärung des Sachverhalts nicht möglich, ein Prüfungsurteil abzugeben, ist gemäß § 322 Abs. 2 Satz 2 HGB ein Versagungsvermerk zu erteilen.

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