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Was ist ein Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers gemäß IDW?

Ein Prüfungsbericht ganz allgemein ist die Berichterstattung über Gegenstand, Art und Umfang sowie Ergebnis einer Prüfung.

Der Prüfungsumfang richtet sich dabei immer nach dem Prüfungsauftrag. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die im HGB als auch im PublG festgelegt sind, ist ein schriftlicher Prüfungsbericht vorgeschrieben bei Prüfungen von Jahresabschlüssen von Gesellschaften nach dem HGB und PublG.

Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht zu unterzeichnen und den gesetzlichen Vertretern vorzulegen (Jahresabschlussprüfung). Bei Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat ist der Prüfungsbericht diesem vorzulegen.

Wie ist ein Prüfungsbericht aufgebaut?

Der Inhalt und Aufbau des Prüfungsberichts ist nach § 321 HGB normiert.

Hierzu gibt es vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ergänzend den Prüfungsstandard (PS) PS 450 „Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“, der die folgende Gliederung empfiehlt:

Gliederung des Prüfungsberichts:

(1) Prüfungsauftrag;
(2) Grundsätzliche Feststellungen (Lage des Unternehmens, Unregelmäßigkeiten);
(3) Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung;
(4) Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung (Buchführung, Jahresabschluss, Lagebericht);
(5) Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem;  (nicht in allen Fällen)
(6) Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags; (nur bei besonderer Beauftragung)
(7) Bestätigungsvermerk.

Obligatorische Anlagen zum Prüfungsbericht:

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