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Was ist die Definition und die Funktion eines Lageberichts?

Der Lagebericht hat die Aufgabe, den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE Lage vermittelt wird. Analog hierzu hat der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. (siehe hierzu auch § 289 HGB)

Welche Funktionen nimmt ein Lagebericht ein?

Lagebericht und Konzernlagebericht haben eine Informationsfunktion und dienen darüberhinaus als Ergänzung zur Rechnungslegung.

Die Informationsfunktion sagt nichts anderes aus, als dass der Lagebericht die sachlich die durch den Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) gegebenen Informationen ergänzen soll. Darüberhinaus dient er insbesondere dazu über die zukünftige Entwicklung mit den Chancen und Risiken zu berichten.

Wer muss einen Lagebericht erstellen und wer ist dafür verantwortlich?

Die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts besteht für:

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernlageberichts besteht auch in dem Falle, dass inländische Muttergesellschaften entweder die IFRS-Rechnungslegung verpflichtend oder freiwillig anwenden.

Ebenso bleibt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts auch in dem Falle bestehen, dass Gesellschaften freiwillig nach § 325 Abs. 2a HGB einen IFRS-Einzelabschluss veröffentlichen.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften sind verantwortlich für die Aufstellung und den Inhalt des Lageberichts.

Ist das Unternehmen verpflichtet den Lagebericht prüfen zu lassen?

Sofern ein Unternehmen verpflichtet ist einen Lagebericht aufzustellen, muss dieser auch geprüft werden.

Muss ein Lagebericht veröffentlicht werden?

Zur Offenlegung verpflichtet sind alle Unternehmen, die einen Lagebericht erstellen müssen, insbesondere

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