Inhalt

Was ist die Firma einer GmbH? welche Firmennamen sind erlaubt?

Die Firma der GmbH ist der Name, unter dem sie als juristische Person im Rechtsverkehr auftritt – die GmbH kann nur diesen einen Namen haben.

Eine GmbH kann nur eine einzige Firma haben, sie kann nicht – wie ein Einzelkaufmann – mehrere Unternehmen unter verschiedenen Firmen betreiben.

Von der Firma zu unterscheiden ist die sog. Geschäfts- oder Etablissementsbezeichnung.

Die GmbH muss eine Firma nach Maßgabe von § 4 GmbHG erhalten, daher gehört deren Festlegung zum notwendigen Inhalt des GmbH-Vertrags. Unter dieser Firma ist die GmbH im Handelsregister eingetragen und erhält dadurch die rechtliche Existenz. Vor Eintragung hat das Handelsregister die Firmenbildung zu prüfen.

Wie kann der Firmenname aussehen?

Die Firma kann den Namen der Gründer tragen oder einen Phantasienamen, § 18 HGB stellt auf die Namens-(Individualisierungs-)Funktion der Firma ab und verlangt demgemäß die Eignung zur Kennzeichnung des Kaufmanns sowie Unterscheidungskraft.

Was ist ein Personennamen bei einer GmbH?

Dem Personennamen sind Kennzeichnungswirkung und Unterscheidungskraft meist gegeben. § 18 HGB verfolgt letztlich das Ziel die Unterscheidung und Kennzeichnung zu fördern, „A. Meier GmbH“ sollte kein Problem darstellen. Bei alleiniger Nennung des Allerweltnachnamens könnte dies zu Problemen führen wie bspw. bei „Müller GmbH“, dann die Unterscheidungskraft in Zweifel gezogen werden kann.

Was ist eine Sachbezeichnung bei einer GmbH?

Eine in der Firma geführte Sachbezeichnung wird zumeist im Hinblick auf die charakterisierenden Tätigkeiten der Unternehmung gewählt Anderenfalls handelt es sich um eine reine Phantasiebezeichnung. Allerdings sind sehr allgemein gehaltene Firmenbezeichnung problematisch „Hundezucht GmbH“ „Futter GmbH“. „Hundezucht München GmbH“ wäre wiederum passend, da dies individualisiert ist.

Was sind Phantasiebezeichnungen bei einer GmbH?

Wie bereits angeschnitten sind Phantasiebezeichnungen alle Bezeichnungen einer Firma, die nicht Namen sowie Sachbezeichnungen enthalten. Buchstaben und Zahlenfolgen sind unbedenklich („3M“ bspw.).

Was ist die Firmenausschließlichkeit bei der Firma einer GmbH?

Von der Unterscheidungskraft gemäß § 18 HGB ist die Unterscheidbarkeit zu anderen Firmen gemäß § 30 HGB zu differenzieren. Die Unterscheidung gemäß § 18 HGB ist die abstrakte Eignung, die bei der Unterscheidung nach § 30 HGB geht es um eine konkrete Firmenkollision.

Das Problem stellt sich, von einer Namensgleichheit mal abgesehen, insbesondere im Bereich der Sachfirmenbestandteile, die in Anlehnung an renommierte Gesellschaften gewählt werden.

Muss der Zusatz GmbH im Namen erscheinen?

Der auf die Gesellschaftsform verweisende Zusatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mbH oder GmbH ist in allen Fällen zwingend erforderlich.

Der Zusatz gGmbH betrifft Gesellschaften mit einer speziellen Zweckbestimmung, die durch den Verweis auf §§ 51-68 AO definiert werden.

Wir die Firma im Rechtsverkehr ohne GmbH-Zusatz gebraucht, so kann das eine Rechtscheinhaftung auslösen, wenn die Gegenpartei auf Grund dessen auf die Existenz einer Rechtsform mit persönlicher Haftung vertraut.

Wer sind Ihre Wirtschaftsprüfer für Abschlussprüfungen bei accura audit?

Herr Jonas aus Trier, Frau Jung aus Berlin-Mitte sowie Herr Maier aus München sind Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und Jahresabschlusserstellungen. Insbesondere im Bereich small & mid-caps sowie start-ups liegt ein großer Erfahrungsschatz der Wirtschaftsprüfer.

Sie führen ebenso Financial Due Diligence Untersuchungen Ihres Targets sowie Horizon 2020 audits bundesweit durch.

accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!