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Was ist eine Schlussbesprechung bei einer Jahresabschlussprüfung?

Die Schlussbesprechung ist in den meisten Fällen nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Es gilt jedoch als berufsüblich, dass zwischen Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Vertretern der geprüften Gesellschaft nach Abschluss der Prüfungshandlungen, jedoch noch vor Erteilung des Bestätigungsvermerks eine Schlussbesprechung stattfinden sollte.

Inhalt und Zweck dieser Besprechung ist es, die Geschäftsleitung der zu prüfenden Gesellschaft über wichtige Prüfungsfeststellungen, die Ordnungsmässigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts, die Angemessenheit des Risikomanagements und den Inhalt des Bestätigungsvermerks zu informieren.

Um dem Erfordernis des § 321 Abs. 5 HGB nachzukommen, wonach der Geschäftsleitung, wenn diese nicht Adressat des Prüfungsberichts ist, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, ist es üblich, auch den Entwurf des Prüfungsberichts zum Gegenstand dieser Besprechung zu machen.

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Durch ihr Netzwerk mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern in der Schweiz und Luxemburg können wir Sie umfassend beraten.

accura audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wir freuen uns für Sie tätig zu werden!